Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 4 (April 1897)
- Article
- Charlottenburg
- Date
- 1897-04-01
- Page
- 222 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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222 Im deutschen Reich. Unterredung mit demselben die Ueberzeugung, daß dieser Käufer an der Hand habe. Die Käufer liefen ihm das Haus ein; vielleicht habe er schon in vierzehn Tagen abgeschlossen; nicht 21000, sondern 24 000 Mark werde das Haus bringen. Solche Versicherungen veranlaßten Frau I., einen Revers zu unterschreiben, in dem sie dem Vermittler ein Prozent des Kaufpreises, 6 Mark für die Reise zur Besichtigung des Grundstückes und 100 Mark für seine Bemühungen und Unkosten zusagte für den Fall, daß es ihm nach zwei Monaten noch nicht gelungen sein sollte, das Grundstück -zu verkaufen. Die Forderung dieser 100 Mark hatte Wendler damit begründet, daß er mit verschiedenen Käufern kommen, diese freihalten und außerdem annonciren und depeschiren müsse. Nach Unterzeichnung des Reverses hörte Frau I. nichts mehr von dem Vermittler; pünktlich nach Ablauf der festgesetzten Zeit aber erhielt sie die Aufforderung, innerhalb zwei Tagen die 100 Mar! zu bezahlen. Ein Bevollmächtigter der Frau sprach nun einmal bei Herrn Wendler vor. Dieser zeigte ihm als Belege einige Blättchen mit wirkungslosen Inseraten und erklärte int Uebrigen, wenn er keine Käufer habe, könne er auch keine bringen.. Eine Bitte um kurze Frist wegen der Zahlung beantwortete er mit einer Silage. Nun aber hat sich die Staatsanwaltschaft der Schwindelgeschäfte des gesinnungstüchtigen Herrn Wendler angenommen, „der es unter der Würde gehalten hatte, mit Juden zusammen zu kommen!" Perleberg, 15. April. Der Vorsitzende des hiesigen deutschsozialen Reformvereins, Schlächtermeister Ehlers, wollte kürzlich hier das antisemitische Flugblatt „Wo kauft man Konfirmanden-Anzüge?" öffentlich vertheilen. Die Polizeiverwaltung von Perleberg versagte aber die Genehmigung zur Vertheilung des Flugblattes. sjs Ratibor, 15. April. Der als eifriger Ahlwardtianer bekannte Dr. med. Schramm in Leipzig, früher in Loslau O.-S. ansässig, sowie der Kämmerer a. D. Nowak aus Loslau hatten sich vor der hiesigen Strafkammer wegen roher Mißhandlungen eines Bergmanns zu verantworten. Zur Zeit seiner Praxis in Loslau hatte Dr. Schramm den Bergmann Smucz wegen rückständigen Honorars für die ärztliche Behandlung verklagt. Bei der notorischen Armuth des Bergmanns blieb das Verfahren jedoch resultatlos. Da stießen eines Abends die beiden Angeklagten, aus einem Bierhause kommend, auf Smucz. Dr. Schramm hielt ihm zunächst, angeblich um ihn in der Dunkelheit zu erkennen, eine brennende Zigarre derartig vor das Gesicht, daß er ihm eine Brandwunde beibrachte^