Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 4 (April 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-04-01
- Page
- 218 (sequence 1)
- Language
- German
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218 Korrespondenzen. X Berlin, 91. April. Eine hochherzige Spende hat Ihre Majestät die Kaiserin dem Hospital der jüdischen Gemeinde, Oraniei.burgerstr. 31, zugewendet. Dem Vorstand ging aus dem Kabinel der Kaiserin ein huldvolles Schreiben zu, durch welches die hohe Frau dem Hospital ein G e s ch e n k von 10,000 Mark überweist. In Sachen der Anstellung ausländischer Juden an deutschen Synagogen-Gemeinden hat bisher in Preußen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 in allen Fällen die Genehmigung des Ministeriums des Innern eingeholt werden müssen, welche aber in den letzten Jahren fast immer versagt wurde. Die jüdischen Privatgemeinden sind nun beim Ministerium um Aufhebung dieser Beschränkung eingekommen, insoweit den betreffenden Körperschaften nicht auch die Privilegien der öffentlichen Kultusgemeinden, das Recht der Steuererhebung u. s. w., zustehen. In dem darauf ergangenen ministeriellen Bescheide wird, da die Rechtslage fraglich erscheint, eine eingehende Prüfung der bezüglichen Bestimmungen verheißen. Es soll in erster Linie festgestellt werden, ob Privatgemeinden bei Anstellung ihrer Beamten überhaupt der behördlichen Genehmigung bedürfen. Nach kurzem Krankenlager verstarb in Berlin am 1. d. Mts. im 68. Lebensjahre der auch um die hiesige jüdische Gemeinde hochverdiente Justizrath Hermann M a k o w e r, der an zahlreichen Werken der Nächstenliebe thätigen Antheil nahm und als Jurist auf dem Gebiete des Civilprozesses und des Handelsrechts als Autorität galt. Der Dahingeschiedene, welcher auch lange Zeit dem Juristentage seine Arbeitskraft widmete, wirkte in der Anwaltükaunner als stellvertretender Vorsitzender. Die am -1. d. Akts, abgehaltenen Trauerfeierlichkeiten legten den Beweis für die allgemeine Werthschätzung ab, welche. Justizrath Makower in weiten Kreisen erworben hatte. Nach der von dem Rabbiner Dr. Maybaum im Trauerhause gehaltenen ergreifenden Gedächtnißrede widmete Justizrath von Simson im Namen der Anwaltskammer dem verstorbenen Kollegen, den er ,,eine Zierde feines Standes" nannte, einen ehrenden Nachruf. Als sich der stattliche Leichenzug in Bewegung setzte, schritten hinter dem Sarge die ehemaligen Zöglinge des von dem Verstorbenen begründeten