Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 3 (März 1897)
- Article
- Barmen
- Date
- 1897-03-01
- Page
- 170 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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- Barmen 1× ep/1044134
- Wesel 1× ep/1045997
- Wrocław 1× ep/1002369
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170 Im deutschen Reich. D Barmen, 17. März. Mit einem Nachspiel zum Stöcker- Wrtte-Prozeß wird sich demnächst das hiesige Schöffengericht beschäftigen. Der Apotheker Dr. Burckhardt hatte hier am. 12. Nov. v. I. im christlich-sozialen Verein über die Stöcker-Prozesse gesprochen und hierbei die Behauptung ausgestellt, der Gegner Stöckers, Pastor Witte, leide an Querulanten-Wahnsinn. Witte hat auf Grund dieser Aeußerung gegen Dr. Burckhardt Beleidigungsklage angestrengt, die am 27. d. M. zur Verhandlung kommen wird. X Lübbecke in Westfalen, 3. März. Im Morr^schen Hotel speiste am 28. Februar d. I. mit den regelmäßig an der Mittagstafel theilnehmenden Herren Rittmeister a. D. S., Baumeister N. und Buchhalter W. der zur Rekruten-Aushebung hier angelangte Stabsarzt C. aus Wesel. Bei Tisch entspann sich über den früheren Aufenthalt des Baumeisters, Breslau, ein Gespräch, in dessen Verlauf der Buchhalter W. erklärte, daß er Jude sei und sich deshalb von den antisemitischen Aeußerungen der Herren N. und C. unangenehm berührt fühlen muffe. Auf seine weitere Bemerkung, die Juden seien ebenso gut deutsche Staatsbürger wie die andern, erwiderte der Stabsarzt: „Hat hoffentlich auch die längste Zeit gewährt, daß sie Staatsbürger sind!" Dem Vorfall würde keine Bedeutung beizumeffen sein, wenn nicht derselbe Herr, der den Juden die staatsbürgerlichen Rechte absprechen möchte, als Stabsarzt die Beobachtung machen müßte, daß die Juden ihre staatsbürgerlichen Pflichten gleich jedem Anderen erfüllen! lü "Hannover, 10. März. Vom hiesigen Schöffengericht war im Dezember v. I. der Apotheker Oehlmann aus Wülfel wegen Ungebühr vor Gericht zu einer Geldstrafe von 5 Mk. verurtheilt worden, weil er zu einer Eingabe an das Amtsgericht einen Brief» bogen mit dem vorgedruckten Motto: „Jeder Deutscher, welcher kein Antisemit ist, übt Verrath am Vaterlande — bewußt oder unbewußt" benutzt hatte. (S. Heft 12, Jahrgang 2, S. 632). Die gegen das schöffengerichtliche Urtheil eingelegte Berufung wurde von der Strafkammer des Landgerichts am 13. Februar d. I. verworfen. Gegen das Urtheil ist die Revision beim Oberlandesgericht angemeldet worden. — In der von K. W e i g t herausgegebenen „Wochen-Korrespondenz" wird treffend ausgeführt: „Die ganze antisemitische Bewegung in Hannover, deren Kristallisationspunkt die „Hann. Post" ist, wird gehalten durch die Mittel eines einzig e n M a n n e s , der für seinen fanatischen Haß in einem Jahre mehr ausgiebt, als die ganze Judenheit in Stadt und Provinz Hannover in dem letzten Jahrzehnt für Abwehr-Zwecke