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Im deutschen Reich · 1897-03-01 · Heft 3 (März 1897) · p. 169

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 3 (März 1897)
Article
Pillkallen
Date
1897-03-01
Page
169 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 18» Bericht zu veröffentlichen: „Der Bescher R. zu Sch. begegnete vor einiger Zeit einem aus Polen kommenden jüdischen Händler, von dem «r anzunehmen glaubte (!), daß er Auswanderer über die Grenze geschmuggelt habe, um sie zur nächsten Bahnstation zu befördern. R. hielt daS Gefährt des Händlers an, um ihn nach der nächsten Ortspolizei zur Feststellung der Thatsache zu führen, was ihm jedoch nicht gelang. Der Händler erhob nun Anklage gegen den Besitzer wegen Beleidigung, Straßenanfall und Erpreffung, weil R. von ihm 50 Rubel verlangt hatte, demzufolge er den Schmuggel zu verschweigen versprach. Da der Besitzer keinen Beweis für seine Behauptung erbringen konnte, wurde er zu drei Monaten Gesangniß verurtheilt. Auf sein ün den Kaiser eingereichtes und befürwortetes Gnadengesuch ist ihm die Strafe indeffen erlaffen worden. Mittlerweile ist es, wie die „Tils. Nachrichten" schreiben, dem allseitig geachteten Besitzer gelungen, Zeugen für seine Behauptung ausfindig zu machen, infolge deffen gegen den Händler die Anklage wegen Meineids eingeleitet ist. — Erkundigungen inSchirwindt ergaben die Unrichtigkeit dieses Berichts und folgende Thatsachen: „Der rechtskräftig wegen Beleidigung, Körperverletzung und Erpreffung zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilte R e b i s ch i e s in Schirwindt hat den Fuhrwerksbefitzer Wenk angehalten, nicht, während er Auswanderer über die Grenze schmuggelte, sondern während derselbe Auswanderer nach der von der Königlichen Regierung eingerichteten Kontrollstelle zu Eydtkuhnen fuhr. Rebischies versuchte auch nicht, den Wenk nach der nächsten Ortspolizei zu führen, sondern von ihm durch Drohungen 50 Rubel zu erlangen. Als Wenk dies ablehnte, hinderte er ihn an der Weiterfahrt und trieb sein Pferd in ein Torfloch. Die Auswanderer machten hierauf bei der nächsten Polizeibehörde Anzeige, worauf Rebischies zu Stallupönen zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt wurde. Von einer Begnadigung ist amtlich nichts bekannt. Das dem Gnadengesuch beigefügte Leumundszeugniß wollte anfangs kein christlicher Bürger unterzeichnen; einige derselben fanden sich erst dazu bereit, nachdem sich der Stadtverordneten-Vorsteher, der jüdische Kaufmann Schlomann, durch dieThränen des Rebischies und aus Rücksicht für dessen Familie hattet zur Unterschrift bewegen laffen. Nachträglich hat Rebischies den Fuhrherrn Wenk wegen Meineids angezeigt, weil die Pferde nicht in ein Torfloch, sondern in ein Lehmloch getrieben worden find, ein Unterschied, der Abends bei tiefem Schnee von Wenk schwer festzustellen war. Da Rebischies außerdem selbst zu mehreren Zeugen von einem Torfloch gesprochen hätte, ist bisher seiner Denunziation keine Folge gegeben worden".

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