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Im deutschen Reich · 1897-02-01 · Heft 2 (Februar 1897) · p. 124

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 2 (Februar 1897)
Article
N. S., Chemnitz
Date
1897-02-01
Page
124 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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124 Im deutschen Reich. kommen« Blutung und eine größere Haltbarkeit deS Fleisches^ erzielt würde. ES geschah dies in dem einzigen Staats der Welt, der neben der Schweiz das Schächten verboten hat. Einem Metzger in Kassel wurde bei der Uebertragung von militärischen Fleischlieferungen ausdrücklich die gleiche Bedingung des Schächtens gestellt." Die in Dresden erscheinende „Deutsche Wacht" beeilte sich, die Behauptung Hiltys als unbegründet zu bezeichnen und zu erklären: „Der einzige Lieferant von Fleischkonserven an das Militär im Königreich Sachsen ist der König!. Hoflieferant vr. L. Naumann in Plauen - Dresden, dieser versichert uns, daß in seinerFabrik noch niegeschächtet worden ist und nie geschlichtet werden wird!" — Wird denn überhaupt in der Fabrik geschlachtet? D. 51., Zittau. Eine Liste der Vertrauensmänner der deutschsozialen Reformpartei in Sachsen besitzen wir nicht; wir können Ihnen also darüber, ob der übel berüchtigte Förster Alwin Theodor Horn thatsächlich zu diesen Vertrauensmännern gehörte, keine Gewißheit verschaffen. K. R., München. Als die „Frankfurter Ztg." am 1. Sept. v. I. den von Ihnen gemeinten Artikel „Der Mädchenhandel nach dem Orient" veröffentlichte, beeilten sich alle judenfeindlichen Blätter, dieses Elaborat vollinhaltlich abzudrucken. Dagegen haben sie sich wohl gehütet, den mit derselben Ueberschrift versehenen Artikel wiederzugeben, in welchem die „Frankfurter Ztg." am 11. Januar d. I., auf Grund von Darlegungen des vr. med. Holzmann in Konstantinopel, des Apothekers I. Lichtenstein in Galata, des Chefarztes der österreichisch-ungarischen Marine vr. Mali und des vr. Mordtmann, Primarius des deutschen Hospitals in Konstantinopel, die in jenem Aufsatze enthaltenen, am schwersten belastenden Angaben berichtigte.

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