Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1897-01-01 · Heft 1 (Januar 1897) · p. 53

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 1 (Januar 1897)
Article
München
Date
1897-01-01
Page
53 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2316602-2316624-2316626--02013-2319861
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Korrespondenzen. 53 Das hiesige Amtsgericht hatte (S. Heft 12 II. Jahrg. d. Ztschr. S. 632) den Gärtner Posch, der beim Oktoberfeste Flugblätter mit einem Talmudauszug nach Prof. Rohling vertheilt hatte, zu 26 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Der bekannte antisemitische Redakteur Ludwig W e n g g hat sich als Verfasser des Flugblattes freiwillig genannt und die Staatsanwaltschaft öffentlich aufgefordert, es zu veranlassen, daß er wegen „Aufreizung" vor das Schwurgericht gestellt werde. Es würde ihn sicher weit minder gelüsten, sich vor Berufsrichtern zu verantworten. — Die Nr. 37 des von ihm redigirten „Deutschen Volksblattes" enthielt am 13. September v. I. unter der Rubrik „Briefranzl" einen Artikel, in dem das Rezept bekannt gegeben war, „aus welcher Masse der liebe Herrgott die Juden geschaffen habe". Im Anschluß hieran wurde betont, daß das richtige „Wanzenmittel" für die Juden noch nicht gefunden sei. Das Einzige, das helfen würde, die Aushungerung der mosaischen Mitbürger durch strenge Durchführung des Grundsatzes: „Kaust nicht bei Juden" scheitere vorläufig an der Gleichgültigkeit der Mafien, namentlich der Frauen. Der Amtsanwalt erachtete diese Auseinandersetzungen als solche, die geeignet seien, bei den Israeliten und auch bei andern Staatsbürgern Aergerniß zu erregen, also als einen durch die Prefie begangenen groben Unfug, weshalb der verantwortliche Redakteur des genannten Blattes, Ludwig Wengg, mit einem Strafmandat von 20 Mk. bedacht wurde. Hiergegen erhob Wengg Einspruch. Der Vertreter des Beklagten, Heinrich Schilein, beantragte Freisprechung, welchem Anträge das Gericht jedoch nicht stattgab, i n - dem es den Einspruch durch Urtheil kostenfällig verwarf. Aus der Urtheilsbegründung des Schöffengerichts will Ludwig Wengg herausgelesen haben, daß das Gericht sich auf den Standpunkt gestellt habe, daß die gegenwärtigen Zustände eine scharfe Kritik herausfordern, in seinem Falle nur die zulässigen Grenzen überschritten worden seien. Der Leitartikel, in dem er diese soziale Probe seiner „Lesekunst" im „Deutschen Volksblatte" zum Besten gab, hat hier viele erheitert, weshalb er wohl auch von der „Deutschen Wacht" in Dresden vollinhaltlich abgedruckt worden ist. ** Fürth- 1. Januar. Der hier am 26. v. Mts. im hohen Greisenalter verstorbene Kgl. Hofrath Di-. Samuel Berlin war der erste Jude, der in Bayern im Jahre 1848 zum Advokaten ernannt wurde. In seinem ersten Amtssitze, Gerolzhofen, schloß er mit einem jungen Rechtspraktikanten, einem Schullehrerssohn, Freundschaft. Dieser Freund Berlins war der spätere bayrische Ministerpräsident Or. von Lutz. 1876 gab Berlin die Rechtsanwaltschaft auf, um sich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.