Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1896)
- Article
- Düsseldorf
- Date
- 1896-12-01
- Page
- 632 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316611-2316623--01871-2319661- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Zittau 1× ep/1046085
OCR text
632 Im deutschen Reich. so müssen wir dagegen protestiren, daß die Sünden eines Einzelnen der GesammtheiL zur Last gelegt werden. Ebenso gut könnte der Herr Staatsanwalt, falls ein Katholik auf der Anklagebank säße, erklären, der Fehltritt dieses Katholiken lasse den Kulturkampf gerechtfertigt erscheinen." In Wirklichkeit ist es dem Düsseldorfer Staatsanwalt nicht in den Sinn gekommen, dem Antisemitismus das Wort zu reden; aus dem Zusammenhang seiner Rede erhellt deutlich das Gegentheil. Außerdem hat er auf eine bezügliche Bemerkung des Vertheidigers, Justizrath Stapper, sofort erwidert, daß seiner Rede eine Tendenz, wie die angedeutete, völlig fremd gewesen sei, da er persönlich den Antisemitismus für verwerflich halte. /X Hannover, 17. Dezember. In dem seit mehreren Jahren schwebenden Disziplinarverfahren des Magistrats Hannover gegen den in Folge seiner antisemitischen Agitation und aus dem Leuß-Prozesse bekannten früheren Direktor des Lebensmittel - Untersuchungsamtes vr. S ch n u tz ist auf A m t s e n t s e tz u n g erkannt worden. Gegen dieses Urtheil hat Dr. Schnutz Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. — Der Apotheker Lehlrnann in Wülfel hatte für einen Bericht an das Königliche Amtsgericht einen Briefbogen benutzt, welcher die Worte: „Jeder Deutsche, welcher kein Antisemit ist, übt Berrath am Baterlande, bewußt oder unbewußt", vorgedruckt trug. Oehlmann wurde deshalb „wegen ungebührlicher Aeußerungen vor Gericht" von dem Schöffengericht zu 5 Mark Geldstrafe verurtheilt, hat aber^ gegen dieses Urtheil Berufung eingelegt. <i> Hamburg, 17. Dezember. Der Pflanzenhändler Hübner, ein früherer Buchhändler, welcher Verleger des antisemitischen Wochenblattes „Abwehr" war, ist wegen der in diesem Blatte am 22. April 1895 enthaltenen Beröffentlichung des „Fall Panz", durch welchen Kommerzienrath Riedemann uud Kaufmann Siemers schwer beleidigt wurden, vom hiesigen Landgericht am 15. d. M. zu 18 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Der Mitangeklagte Panz wurde zu 6 Renaten Gefängniß verurtheilt; der dritte Angeklagte, der Redakteur der antisemitischen „Abwehr", Wald, ist flüchtig. ü Zittau i. S., 1. Dezember. Die konservativ-antisemitische Partei hat bei den hiesigen Stadtverordnetenwahlen nur einen einzigen Kandidaten und diesen nur mit einem Mehr von zwei Stimmen durchgebracht. Q München, 13. Dezember. Unter der Spitzmarke „G r o b e r Unfug" berichtet die „Münchener Post" vom 11. d. M.: „Wegen Verbreitung des Talmud-Auszuges nach Prof. Dr. Rohlings