Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- München
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 579 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 579 nicht bei Juden" als das einzig richtige Wanzenmittel bezeichnet worden ist, „was geeignet sein soll, beim Publikum Aergerniß zu erregen". Den anderen „groben Unfug" sollen wir damit verübt haben, daß wir ein Flugblatt mit dem Titel „Talmud-Auszug" Herausgaben, was gleichfalls dazu angethan sei, „in gewissen Kreisen der Bevölkerung Aergerniß zu erregen". Selbstverständlich haben wir gegen beide Mandate Einspruch erhoben und so stehen uns also höchst interessante Verhandlungen bevor. Nachdem der Talmud- Auszug von uns und Anderen seit Jahren in unzähligen Exemplaren verbreitet wurde, sind wir neugierig, wie das Strafmandat begründet wird. Auch sind wir der Meinung, daß wir nicht blos berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, vor dem Einkauf in Judengeschäften zu warnen. Sollte von „Oben herab" ein gewisser Wind zu wehen beginnend Nun, w i r würden ihn nicht fürchten! Er könnte höchstens dazu dienen, unsere Fahrt zu beschleunigen, so daß wir dem ersehnten Ziele um so rascher näher kommen!" — Herrn Wengg dürfte bei dieser Fahrt doch nicht ganz wohl zu Muthe sein! In den Strafanstalten Bayerns sind zu Anfang des Jahres 1896 5864 Katholiken, 1674 Protestanten und 30 Israeliten internirt gewesen. Dies ergab bei einer Bevölkerung von 3 959 077 Katholiken, 1 571 863 Protestanten, 53 885 Israeliten auf je 100 000 Personen der betreffenden Konfessionen 148, 106, 56. Nürnberg, 26. November. Bei der hier stattgehabten Neuwahl von 17 Gemeinde-Bevollmächtigten sind die von der liberalen Partei ausgestellten drei Israeliten: Rechtsanwalt I o s e p h t h a l jr., S. Geiers höfer und Carl Heim gewählt worden. Bei der Ersatzwahl erhielt der Israelit Siegmund Hellmuth den 23. Platz, so daß auch er in kurzer Zeit in das Gemeinde- Kollegium eintreten dürfte, in welchem übrigens noch von früher her ein anderer Israelit verblieben ist. Dem Magistrat gehören zwei Israeliten, die Magistratsräthe Paul Tuchmann und M i ch a e l Cohn, an. Ci Fürth, 10. November. In der Nr. 23 des von Adam Weber in F ü r t h redigirten Blattes „Freie Beobachter" wurde die Verurtheilung eines Sohnes des genannten Redakteurs auf die „ I u d e n f u r ch t der Richter" zurückgeführt. Adam Weber wurde deshalb vom Schwurgericht Nürnberg am 20. Juni 1896 wegen Preßvergehens verurtheilt. Die Anklage hatte behauptet, es liege eine Beleidigung der in Frage kommenden Richter in Beziehung auf ihren Beruf vor. Die in diesem Sinne formulirte erste Schuldfrage wurde