Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 11 (November 1896)
- Article
- Labischin
- Date
- 1896-11-01
- Page
- 576 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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676 Im deutschen Reich. gewiesen wurde, weil das Schöffengericht die erwähnte Nachrede als keine Beleidigung erachtete. Gegen dieses Urtheil wurde Berufung eingelegt, da die beiden Kaufleute in der Nachrede, mit einem Bankerotteur ein Abschiedsfest gefeiert zu haben, eine Herabwürdigung ihres Ansehens und Schädigung ihres Kredits erblickten. Nach Berathung mit dem Centralverein d. St/j. Gl. legten die Kläger Berufung ein. In der zweiten Instanz kam ein Vergleich zu Stande, indem der Beklagte seine falsche Behauptung reuig zurücknahm und die Kosten bis auf einen geringen, aus formellen Gründen von dem einen Kläger zu tragenden Antheil übernahm. <&> Thorn, 25. November. Einem hiesigen antisemitischen Wortführer ließ der Vorstand des Thorner Zweigvereins des D e u t s ch e n Privatbeamtenvereins folgendes Schreiben zugehen: „Unter Bezugnahme auf Ihre in der letzten Monatssitzung des Vereins gemachten Bemerkungen machen wir Sie darauf aufmerksam, daß wir ein derartiges Benehmen nicht dulden dürfen und sowohl zur Wahrung des Ansehens unseres Vereins als auch zum Schutze unserer Mitglieder energisch Verwahrung dagegen einlegen müssen. - Wir weisen Sie noch besonders darauf hin, daß im Deutschen Privatbeamtenverein weder politische noch religiöse Zwecke verfolgt werden, noch verfolgt werden dürfen und daß bei den Zusammenkünften des Vereins alles zu vermeiden ist, was einen Andersdenkenden oder Andersgläubigen in seinem Denken und Glauben beleidigen könnte!" Den hiesigen Antisemiten ist es trotz heftigster Agitation bei den Stadtverordnetenwahlen nicht gelungen, einen einzigen ihrer 3 3 Kandidaten durchzubringen, während Herr D. Wolfs, dessen Wahl die Antisemiten zu hintertreiben suchten, wiedergewühlt und Herr S. Rawitzki neugewählt wurde. Ter Sedlatzek'sche „General- Anzeiger", welcher in Hunderten von Exemplaren des Tages vorher gratis vertheilt wurde, hatte allerhand Verleumdungen über Herrn D. Wolff, über hiesige jüdische Rechtsanwälte und auch über christliche liberale Mitbürger verbreitet, aber diese Machinationen scheiterten an dem gesunden Sinn der hiesigen Bürgerschaft. [g Insterburg, 14. November. Von dem hiesigen Schwurgerichte wurde nach dreitägiger Verhandlung heute der Prozeß beendet gegen den Faktor Schade aus Epdtkuhnen und den Maler Jakubeit aus Nickelnischken, welche überführt wurden, in der Nacht zum 12. Mai 1895 ein aus England zugereistes jüdisches Ni ä d ch e n , das heimlich ohne Paß bei Eydtkuhnen die russische Grenze überschreiten wollte, erschlagen zu haben. Schade wurde wegen Mordes zum Tode, Jakubeit wegen Beihülfe zu sechs Jahren Zuchthaus verurtheilt.