Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Wien
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 524 (sequence 2)
- Language
- German
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524 3m deutschen Reich. schuldigt 145 Wechsel mit gefälschtenUnterschriften deutscher Firmen im Betrage von über 100 000 Mark ausgegeben zu haben. Er war der Wechselfälschung geständig, bestritt aber die Absicht der Vermögensbeschädigung, da er auf die Hilfe seiner reichen Schwester gerechnet habe. Trotz seines Geständnisses wurde Litschke, durch desien Fallissement zahlreiche deutsche Firmen geschädigt worden sind, von der Anklage der Wechselfälschung freigesprochen und lediglich wegen Bankerotts zuvierMonatenGefängniß verurtheilt, weil 7 Geschworene die Schadensabsicht verneinten. Vorher hatte der Staatsanwalt erklärt: „Was werden die merkantilen Kreise Deutschlands dazu sagen, wenn ein geständiger Wechselfälscher in Oesterreich freigesprochen wird!^ -f- Graz i. Steiermark, 23. Oktober. Die „Grazer Tagespost" berichtet: Vorgestern kamen sechs Universitätsstudenten gegen 4 Uhr Morgens zum israelitischen Tempel in der Zweigelgasse, rissen vom eisernen Gartenzaun 20 Spitzen ab, brachen nach Uebersteigen des Zaunes bei den Gaskandelabern die Brenner ab und zündeten das ausströmende Gas an, so daß zwei hochauflodernde Flammen entstanden, durch welche das Laterngerippe zerschmolz. Schließlich bombardirten sie die Fenster des Schulzimmers mit Steinen. Der durch den Feuerschein erwachte Tempelportier glaubte anfänglich, das Gebäude stehe in Flammen, erkannte aber bald den Sachverhalt, worauf er, mit einem Degen bewaffnet, seine Wohnung verließ und die Studenten zur Rede stellte. Daraufhin wurden auf ihn Steine geworfen, ohne daß er getroffen wurde. Ein durch die Gattin des Portiers herbeigeholter Sicherheitswachmann arretirte vier der Excedenten, während es den übrigen gelang, die Flucht zu ergreifen. Ihre Ausforschung wurde durch die Sicherheitsbehörde eingeleitet. § Bregenz, 20. September. Der Vorarlberger Landesschulrath beschloß den christlichen Kindern in Hohenems den Besuch der dortigen jüdischen Volksschule nicht mehr zu gestatten, trotzdem das österreichische Reichsvolksschulgesetz ausdrücklich die Benutzung von Schulen für bestimmte Glaubensgenossen durch Kindern, welche einer anderen Religionsgenossenschaft angehören, als zulässig erklärt hat. Tie „Feldkirchner Zeitung" mißbilligt diesen „klerikalen Vorstoß" und betont, daß die jüdische Schule in Hohenems schon seit. mehr als vierzig Jahren von christlichen Kindern besucht wurde und in Folge der beständigen guten Leitung stets günstige Ergebnisse auswies. X Neichenberg i. Böhmen, 28. September. Vor dem hiesigen Kreisgerichte hatte sich der Prokurist der Porzellanfabrik Josef Magel in Neustadtl bei Neichenberg, Urban, wegen