Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Dresden
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 522 (sequence 2)
- Language
- German
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522 Im deutschen Reich. Brühl'schen Terrasse und der neuerbauten Carolabrücke war keine Zierde für Dresden. Aus diesem Grunde wurde schon seit längerer Zeit mit der hiesigen israelitischen Religionsgemeinde wegen Abbruchs des Gebäudes verhandelt. Nunmehr ist endlich eine Einigung erzielt worden. Der Tempel wird abgebrochen und im Süden der Stadt auf Räcknitzer Flur eine neue Synagoge erbaut, welche die jetzige räumlich sowohl wie auch hinsichtlich der Ausstattung übertreffen soll." Der amtliche „Dresdner Anzeiger" schreibt: „Diese Nachricht ist nicht zutreffend. Es ist ein Neubau vor Jahren wohl erwogen und auch ein Fonds gegründet worden, zur Zeit von einem Neubaue aber noch, keine Rede. Ueberdies dürfte, wenn einmal ein Neubau in Frage kommt, dieser jedenfalls auf dem alten Platze vorzunehmen sein. Die jetzige Synagoge im byzantinischen Styl ist. ein Werk des genialen Baumeisters Semper 8en." ü Leipzig, 25. September. Dem hiesigen Polizeiamte ging kürzlich ein Meldezettel zu, auf dessen Rückseite eine Stempelmarke mit der Inschrift: „Kauft nicht bei Juden!" geklebt war. Die Behörde belegte deshalb den Absender wegen Verübung groben Unfugs mit einer Strafe von 15 Mark. Der mit diesem Strafmandat Bedachte befand sich bei der Zustellung desselben auf Reisen. Nach seiner Rückkehr theilte er dem Polizeiamte mit, daß die antisemitische Stempelmarke ohne sein Wissen auf den Meldezettel geklebt worden und daß er deshalb gerichtliche Entscheidung beantrage. Darauf ging ihm ein Schreiben zu, in welchem das Polizeiamt erklärte, ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung würde erfolglos bleiben, da inzwischen die Strafverfügung rechtskräftig geworden sei. Wenn er aber seine Angabe, daß er die antisemitische Stempelmarke nicht selbst aufgeklebt habe, beweisen könne, solle trotzdem von der Strafe Abstand genommen werden. Dies ist schließlich auch „unter den bewandten Umständen" geschehen. — Der seiner Zeit vom Prager Kanonikus Rohling an den Wiener Pfarrer Deckert als Spezialist für Ritualmord-Erfindungen empfohlene, getaufte russische Jude Paulus Meyer, der am 19. November 1894 vom hiesigen Landgerichte wegen Verleumdung und Beleidigung des Professors Dr. Strack, des Pastors von Bodelschwingh und mehrerer Diakonissinnen zu 1 Jahr 10 Monaten Gefängniß verurtheilt wurde, ist vor Kurzem aus der Strafanstalt Zwickau entlassen worden. Nachdem sein Gesuch um Gestattung des Aufenthaltes in Leipzig von der Kgl. sächsischen Regierung abschlägig beschieden worden, wurde er als gefährlicher Pasquillant dauernd des Königreichs Sachsen verwiesen.