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Im deutschen Reich · 1896-10-01 · Heft 10 (Oktober 1896) · p. 521

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 10 (Oktober 1896)
Article
Würzburg
Date
1896-10-01
Page
521 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 521 übertriebenen Notiz berichtete das in Landsberg a. W. erscheinende Antisemitenblatt „Deutscher Bauernbund" über eine angebliche Revolte von 20 Arbeitern aus Russisch-Polen, welche von Landsberg aus zu dem' Gutspachter PH. Meyerheim nach Seligen st adt bei Würzburg befördert worden sind. Das Landsberger Blatt bezeichnete den mit diesen Arbeitern geschloffene Vertrag als einen Sklavenvertrag und fügte die Bemerkung hinzu: „Das ist die Art, wie die Juden Oekonomie treiben." Wie aber hier in Würzburg fast allgemein bekannt ist, ist Herr Ph. Meyerheim in dem benachbarten Seligenstadt ke.inJude — sondern ein strenger Katholik, also der Glaubensgenoffe seiner polnischen Arbeiter. □ Dresden, 14. Oktober. Das hiesige Armenamt giebt bekannt, daß ihm die Inhaber der Firma Schweitzer u. Oppler, Eugen O p p l e r und George Salamonski, aus Anlaß ihrer Uebersiedelung nach Berlin, 1000 Mark mit der Bestimmung übergeben haben, die Zinsen jeweilig an Dresdener Arme zu vertheilen. — Das hier erscheinende Antisemitenblatt „Deutsche Wacht" brachte am 2. d. Mts. folgende Notiz: „Als vor einiger Zeit am Fürst!. Turn- und Taxischen Hof zu Regensburg für die gesammte Beamten- und Dienerschaft neue Uniformen angeschafft wurden, da erhielten die ansehnlichen Lieferungen nicht etwa Deutsche, christliche Schneidermeister, sondern der Auftrag für die sämmtlichen — etwa 200 Uniformen — wurde dem Kleidergeschäft des Juden Nußbaumer in Regensburg übertragen. Daß die sämmtlichen Pferde für die umfangreichen Fürst!. Stallungen wieder, und zwar ausschließlich ein Jude liefert, ist selbstverständlich. Auch in Dresden liegen die Verhältnisse ganz ähnlich. Die I u d e n g e s ch ä f t e werden durch Kundschaften aus hohen und höchsten Kreisen in jeder Weise unterstützt." — Das ist ja höchst erfreulich und unzweifelhaft ein Beweis für die Leistungsfähigkeit der jüdischen Geschäftsleute! — Das Oberlandesgericht hat die vom Buchdruckereibesitzer F e r d. Wold. G l ö ß in der Privatklagesache des jüdischen Kaufmanns Baruch Heller eingewendete Revision verworfen. Das Schöffengericht hatte auf 3 Monate Gefängniß erkannt, die Berufungsinstanz die Strafe auf 2 Monate herabgesetzt. Auch damit ließ der antisemitische Bilderbogen-Fabrikant Glöß es nicht bewenden; er beantragte die Revision, die nun kostenpflichtig verworfen worden ist. — Ein Pröbchen zuverlässiger Berichterstattung stellt folgende Notiz der „Deutschen Wacht" dar: „Die Dresdner Juden bauen sich einen -neuen Tempel. Der alte Judentempel zwischen der

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