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Im deutschen Reich · 1896-10-01 · Heft 10 (Oktober 1896) · p. 516

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 10 (Oktober 1896)
Article
Schönlanke
Date
1896-10-01
Page
516 (sequence 2)
Language
German
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516 3m deutschen Reich. bezeichnende „Inschutznahme der Interessen der deutschen Kaufleute" bejubelt worden. Der hiesige Magistrat dürfte aber auf diesen Antisemiten-Dank kaum gerechnet haben, da er nur durch ein Versehen den diesjährigen Herbstmarkt auf den 22. September festgesetzt und die auf eine Abänderung dieser nur irrthümlichen Festsetzung gerichtete Eingabe der jüdischen Kaufleute dem Negierungpräsidenten zu Bromberg übergeben hat. Diese Eingabe wurde schließlich von dem Vorsitzenden des Provinzialraths, Oberpräsident von Willamowitz in Posen aus rein formalen Gründen zurückgewiesen, worauf der Magistrat zur Verhütung von Mißverständnissen das erwähnte Inserat „auf Anordnung des Herrn Vorsitzenden des Provinzialraths zu Posen" erließ. Fast sämmtliche jüdischen Kaufleute hatten am 22. September d. I. die Geschäfte geschlossen, ohne dadurch wesentliche Verluste zu erleiden, da der Verkehr kein großer war. Um so mehr läßt sich erwarten, daß der hiesige Magistrat künftig bei Festsetzung von Märkten dieselbe Rücksicht üben wird, welche in anderen Regierungsbezirken geübt wird und die nur einem ministeriellen Reskript vom 13. Juli 1822 entspricht, welches sogar die Verlegung von Märkten vom Sabbath auf den Montag billigt und nur die Verlegung solcher Märkte auf den Sonntag verbietet. chch Greifenberg i. Pomm., 1. Oktober. Im vorigen Winter wurde der hiesige Kreisbauinspektor Baurath B. beschuldigt, einen jüdischen Geschäftsmann durch eine anonyme Postkarte häßlichen Inhalts beleidigt zu haben. Das hiesige Landgericht verurtheilte ihn zu 50 Mk. Strafe und zur Tragung der Kosten, weil drei vereidigte Schreibsachverständige versicherten, die Karte rühre im Wesentlichen von dem Baurath, zu einem kleineren Theile von einem jungen Techniker K. her. Wie antisemitische Blätter mittheilen, erließ der Verurtheilte einen Aufruf mit der Bitte, - es möchte sich der wirkliche Schreiber der Postkarte melden. Dies geschah; zwei junge Männer meldeten sich als Thäter und daraufhin ist im Wiederaufnahme- Verfahren an: 21. Sept. d. I. das erste Urtheil aufgehoben und der Baurath freigesprochen worden. Ergänzend sei mitgetheilt, daß bei der Urtheilsverkündigung bemerkt worden war, e S sei dem B. wohl z u z u t r a u e n , daß er die Karte geschrieben, habe, weil er bei Bezahlung einer rechtskräftigen Forderung den: Kläger geschrieben hatte, „er sende den Betrag für die auf das Zeugnis; einer Bediensteten erstrittene Forderung". Von der: beiden jungen Männern, welche sich als Absender der beleidigenden Postkarte gemeldet haben, ist der eine ein Greisenberger, der andere ein Lehrer aus Stettin. Gegen beide schwebt nun das Verfahren.

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