Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 9 (September 1896)
- Article
- Stade [Nachricht]
- Date
- 1896-09-01
- Page
- 454 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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454 3m deutschen Reich. — Stade, 9. August. Ein hiesiger Kaufmann hatte die beiden Glöß'schen Bilderbogen „Auszug der Juden in Deutschland" und „Die Handwerker bei Bismarck" in seinem Fenster ausgehängt. Die Polizeidirektion verbot das Aushängen und beschlagnahmte die „Bilderbogen". X Hamburg, 15. August. Ein Wiener Antisemitenblatt hatte vor einiger Zeit seinen Lesern das von zahlreichen deutschen antisemitischen Organen eifrigst weiter verbreitete Märchen aufgetischt, daß der wegen Diebstahls und Sittenvergehens verhaftete Küchenchef des Fürsten Bismarck ein Jude sei. Die antisemitische Preffe versuchte, den angeblichen „Schlaume Selig" zu einem Agenten Bleichröder's oder der „Alliance israßlite“ zu stempeln und anzudeuten, daß auf seinen Einfluß möglicher Weise manches den Antisemiten unerfreuliche Vorkommniß in. Friedrichsruh zurückzuführen sei. Der ehemalige Koch des Fürsten Bismarck, Leischer genannt Selig, ist nun am 11. d. M. von der dritten Strafkammer des hiesigen Landgerichts wegen Diebstahls und Sittlichkeitsvergehens unter Zubilligung mildernder Umstände zu zwei Jahren und einem Monat Gefängniß verurtheilt worden. Bei der Verhandlung ergab sich, daß Gustav Hermann Leischer, rectius Selig, evangelischer Konfession, am 13. April 1867 in Querfurth als unehelicher Sohn der Marie Henriette Therese Selig geboren ist, welche sich 1869 mit dem Arbeiter Karl Leischer verheiratete. Dieselbe, als Tochter von Christoph Selig und Frau Dorothea, geb. Spengler, beide evangelischer Konfession, 1846 in Sangerhausen geboren, ist am 20. Oktober 1890 vom hiesigen Landgericht wegen wiederholten Diebstahls und Hehlerei mit 2 Jahren Zuchthaus und 2 Jahren Ehrverlust bestraft worden. Bei der Verhandlung am 11. d. Mts. wurde sie aber von der Anklage der Begünstigung der Vergehen ihres Sohnes freigesprochen. Die Annahme der antisemitischen Blätter, daß „Selig" nur ein Jude sein kann, hat sich also als unbegründet erwiesen. FR Lübeck, 19. August. Die hiesige Strafkammer hat den Getreidehändler Heinrich Magnus wegen mehrerer Wechselfälschungen zu 3 Jahren Gefängniß verurtheilt. Da antisemitische Blätter, darunter die „Deutsche Wacht" (Nr. 225 vom 15. d. M.) in Dresden, bei dem Bericht über diese Verurtheilung hinter dem Namen Magnus ein Ausrufungszeichen (!) einschalteten, sei hiermit feflgestellt, daß Heinrich Magnus, der Inhaber der hiesigen Getreidehandlung Heinrich und Emil Magnus, weder Jude ist, noch von Juden stammt.