Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1896-09-01 · Heft 9 (September 1896) · p. 452

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 9 (September 1896)
Article
Düsseldorf
Date
1896-09-01
Page
452 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316611-2316620--01480-2319147
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

452 3m deutschen Reich. * Düsseldorf, 24. August. In einer der letzten Nächte sind auf dem hiesigen Friedhofe fünfzig werthvolle Grabsteine umgeworfen und zerstört worden. Auf die zertrümmerten Steine haben die Thäter ihre Parteiangehörigkeit durch Einkratzen des Wortes „Antisemit^ ausgedrückt. Auf die Ermittelung der Frevler ist eine Belohnung von 100 Mark ausgesetzt. £2 Saarbrücken, 29. August. Vor dem hiesigen Schöffengericht sollte am 4. September die Hauptverhandlung in dem Beleidigungsprozeß des ehem. HofpredigersStöcker gegen den Redakteur der „Neuen Saarbrücker Zeitung", Peter Schwuchow, stattfinden. Der Termin wurde aber bis zum 4. November vertagt. Stöcker wird durch Rechtsanwalt Kattenbusch-Berlin, Schwuchow durch Rechtsanwalt Dr. Muth - St. Johann vertreten. Während die Stöcker'sche Anklageschrift sich auf die 88 200, 185 (formelle Beleidigung) und 187 (Verleumdung) stützte, bezog der amtsgerichtliche Eröffnungsbeschluß sich lediglich auf die 88 185, 200 des R.-Str.-G.-B. und 8 20 des R.-Pr.-G. Von dem Angeklagten wurden u. A. als Zeugen geladen: Professor Dr. Brecher, Oberst z. D. v. Krause, Pastor Engel, Oberhofmeister v. Mirbach, Freiherr von Fechenbach, Pastor Witte, Redakteur v. Gerlach, Abg. v. Helldorf- Bedra, Abg. Freiherr v. Manteuffel, Prof. Dr. Kropatschek. Dem Vernehmen nach hat Stöcker eine zweite Klage gegen denselben Redakteur eingereicht, weil dieser in seinem Blatte behauptete, Stöcker pflege, nachdem er die Klageanträge gestellt habe, zu „kneifen". © Straßburg i. E., 10. August. Der Regimentskommandeur Oberst von Manstein ließ allen Mannschaften des Infanterie-Regiments Nr. 132 beim Appell nachstehenden Befehl bekannt machen: „Dem Musketier Jsacson der 7. Kompagnie spreche ich für sein schnelles, entschlossenes, geschicktes Handeln bei Rettung von in Gefahr gerathenen Schwimmern meine Anerkennung aus." Der zur Zeit hier seiner Militärpflicht genügende Musketier Albert Jsacson stammt aus H e r f o r d. © Hannover, 10. August. In der antisemitischen „Hannov. Post" vom 20. Febr. d. I. war behauptet worden, daß ein „alter jüdischer Lüstling" in einem Inserat des' „Hannov. Anzeigers" als angeblicher Kunstmaler schöne junge Mädchen gegen hohe Vergütung als Modelle gesucht, die sich Meldenden aber zu unsittlichen Zwecken verwendet habe. Der Redakteur der „Hannov. Post" erklärte, daß er der Kgl. Staatsanwaltschaft mit näheren Angaben gern zu Diensten stehe, und veröffentlichte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.