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Im deutschen Reich · 1896-09-01 · Heft 9 (September 1896) · p. 451

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 9 (September 1896)
Article
Tilsit
Date
1896-09-01
Page
451 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 451 über diese Versammlung von der „Allg. Ztg." als beleidigt erachtete. Die Beschuldigten wollen den Beweis der Wahrheit antreten. §§ Halle a. S., 10. August. Der Redakteur Schröter ist wegen einer in der Nr. 11 der antisemitischen „Halleschen Reform" vom 14. März d. I. enthaltenen Beleidigung eines jüdischen Kaufmanns zu 15 Mk. Geldstrafe kostenpflichtig verurtheilt worden. Außerdem wurde dem Verletzten die Befugniß zugesprochen, das Erkenntniß in der „Halleschen Zeitung" und der „Halleschen Reform" zu veröffentlichen. X Crefeld, 19. August. Die „Crefelder Zeitung" veröffentlichte gestern Folgendes: „Zu dem Bericht aus Hannover über den Prozeß des Banquiers Silbers ch m i d t aus Hameln in Nr. 400 unseres Blattes werden wir um Aufnahme nachstehender Mittheilung ersucht: „Die „Hannov. Post" hatte auf die Vorgänge, die jetzt vor Gericht zur Sprache gekommen sind, in einem Artikel ohne weitere Angaben hingedeutet und dabei behauptet, in der Lage zu sein, der Staatsanwaltschaft genauere Mittheilungen machen zu können. Da in dem Artikel der „H. P." von einem „jüdischen" Lüstling die Rede war, so mußte jedem anständigen Juden daran gelegen sein, in die Sache Klarheit zu bringen. Darum sandte der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischer Nation" in Berlin die betreffende Nummer der „H. P." an die hiesige Staatsanwaltschaft ein mit dem Ersuchen, von dem darin angebotenen Material Gebrauch machen zu wollen, um entweder, wenn sich die Angaben der „H. P." bestätigten, den Lüstling seiner gerechten Bestrafung zu überliefern, oder, wenn sich die Unwahrheit jener Nachricht Herausstellen sollte, die hannoverschen Juden vor derartigen ungerechtfertigten Angriffen des genannten Blattes zu schützen. Von einer Denunziation der „H. P." wegen groben Unfugs war also keine Rede. Unrichtig ist ferner in dem Bericht die Notiz, daß „Silberschmidt jetzt lutherischer Religion ist", wodurch ein Unbetheiligter auf die Idee kommen könnte, er sei früher Jude gewesen, wie dies die „H. P." fälschlich behauptete. Thatsächlich ist S. nie Jude gewesen, sondern als Sohn einer christlichen Mutter geboren, christlich getauft und erzogen worden. Auch der natürliche Vater des S. war, schon ehe er die Ehe einging, zum Christenthum übergetreten. Wenn deshalb die hannoverschen Juden auch die Verurtheilung des S. mit Genugthuung begrüßen, weil durch dieselbe dem schmählichen Thun des Mannes ein Ende bereitet ist, so muffen sie doch mit Entschiedenheit den von antisemitischer Seite gemachten Versuch zurückweisen, ihnen den Silberschmidt, der niemals Jude gewesen ist und sich niemals als zu.den Juden gehörig betrachtet hat, an die Rockschöße zu heften und sie für dessen Vergehen verantwortlich zu machen."

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