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Im deutschen Reich · 1896-09-01 · Heft 9 (September 1896) · p. 450

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 9 (September 1896)
Article
Königsberg i. Pr.
Date
1896-09-01
Page
450 (sequence 2)
Language
German
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450 Im deutschen Reich. und gewiß zum Schaden der Gesammtheit würden wir missen die Anhänger des mosaischen Glaubens in unserer Stadtverordneten- Versammlung, in unserem Magistralskollegium, in den vielerlei Kommissionen und Deputationen, in den städtischen und sonstigen Ehrenämtern. Und so manches schöne und gute Werk wäre unterblieben, wenn nicht unsere jüdischen Mitbürger mit Rath und That mitgeholfen hätten und noch milhelfen würden. Wie wenig beanspruchen sie selbst dagegen fremde Beihülfe! Keine besonderen Privilegien verlangen sie, keine Rechte, die nicht auch jedem anderen Bürger bereitwillig gewährt werden. Und sehe ich die Liste derer durch, welche aus städtischen Mitteln Unterstützung beziehen, so' muß ich eingestehen, daß unsere jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen von der Armenpflege nur wenig Nutzen haben. Nicht daß ich meinte, Armuth käme bei ihnen überhaupt nicht vor! Aber stärker als anderswo wirken bei ihnen die Bande der Familienzusammengehörigkeit und der Freundschaft, groß und bewundernswerth ist ihre Gatten- und Kindesliebe, und mancher glaubenseifrige Christ könnte sich hierin von ihnen ein Vorbild nehmen. Wer endlich Gelegenheit gehabt hat, zu sehen, wie häufig gerade die Herzen und Hände der Juden sich öffnen, um auch fremde Noth zu lindern oder um segensreiche Einrichtungen für das Gemeinwohl zu fördern, der wird gerne das Wort unseres Kaisers unterschreiben, daß christlichsozial ein Unding ist. Empfänglich für jede Weiterentwicklung des Menschengeschlechtes, erglüht für Kunst und Wissenschaft, erfüllt von wahrer und echter Humanität, dabei folgsam den Staatsgesetzen und königstreu, so steht nicht blos vor meinem Geiste derselbe Jude, den man ehemals verbrannte und dem heute nur noch verblendete Fanatiker seine Rechte kürzen wollen, so muß er Allen erscheinen, die nur gerecht sein wollen. Und wenn einmal dereinst, vielleicht erst nach Jahrhunderten, die Gegensätze der Religionen und Konfessionen sich derart ausgeglichen haben werden, daß der Mensch nur noch nach seinem inneren Werthe geschätzt und beurtheilt wird, alle anderen Unterschiede dagegen bedeutungslos geworden sein werden, wenn das Menschenthum diesen Triumph erleben wird — dann wird, so hoffe ich, bei der Feier dieses Triumphes die Königsberger Synagogengemeinde nicht unbetheiligt bei Seite stehen bleiben." A Tilsit, 10. August. Gegen den hiesigen Rechtsanwalt Medem und gegen die „Tilsiter Allg. Ztg." hat Hofprediger a. D. Adolf Stöcker Klage angestrengt, weil er sich durch eine Besprechung seines am 30. Mai d. I. gehaltenen Vortrages in einer öffentlichen Versammlung von Herrn Rechtsanwalt Medem und durch den Bericht

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