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Im deutschen Reich · 1896-06-01 · Heft 6 (Juni 1896) · p. 330

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 6 (Juni 1896)
Article
Hagen i. W.
Date
1896-06-01
Page
330 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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330 3m deutschen Reich. Jungfrau Maria geäußert haben sollte, citirt. Von der Polizeibehörde wurde die Verbreitung von Haus zu Haus, jedoch nicht an öffentlichen Plätzen gestattet. Anklage hatte der Erste Staatsanwalt auf ergangene Beschwerde von vier jüdischen Geschäftsleuten hin erhoben. Den angeklagten Vorstand vertraten Kaufmann H. W. Beckmann und Verwaltungs-Sekretär Steinbeck. Als Vertheidiger fungirte Rechtsanwalt Ebbinghaus. Staatsanwalt Prahl erklärte, daß zweifellos eine Beleidigung der vier Juden vorliege, die Vertreter der größten Geschäfte am Orte seien, welche sich mit dem Vertriebe von Weihnachtsgeschenken befassen. Die Verbreitung eines solchen Flugblattes kennzeichne eine Verrohung der Sitten. Auch ihm seien in früheren Jahren derartige Flugblätter zugesandt worden, er habe daraufhin erst recht bei Juden gekauft. Als Beleg dafür, daß das Flugblatt Entrüstung und Empörung in der Bürgerschaft hervorgerufen habe, berufe er sich auf das Zeugniß der Herren Julius Funcke sen., Maron (Redakteur der Freisinnigen „Hagener Zeitung") und des Polizei-Inspektors Meyer. Er beantragte eine Geldstrafe von 100 Mk., Tragung der Kosten, sowie Zuerkennung der Publikationsbefugniß für die Beleidigten in der „Hagener Zeitung", sowie der „Westfälischen Post". Sollte jedoch der Gerichtshof bezüglich der Beleidigung zu einem freisprechenden Urtheile gelangen, so stelle er den Antrag aus Bestrafung zu 20 Mk. wegen Verübung groben Unfugs. Das Urtheil lautete für jeden der beiden Angeklagten aus 50 Mk. Geldstrafe. Y Kassel, 5. Juni. Als Berufungsinstanz beschäftigte sich die hiesige zweite Strafkammer mit der Privatklage, welche Pastor Jskraut gegen 48 Bürger der Stadt Eschwege wegen eines von denselben Unterzeichneten Flugblatts angestrengt hatte, in welchem ihm vorgeworfen wurde, stets nur Haß und Unfrieden gesäet zu haben, aus dem Amte entlassen worden zu sein u. Ä. m. Die gegen das freisprechende Urtheil des Schöffengerichts zu Eschwege von Jskraut eingelegte Berufung wurde von der Kasseler Strafkammer kostenpflichtig verworfen. Pastor Jskraut war anwesend. Der Vertreter der Angeklagten, Rechtsanwalt Heinemann aus Eschwege, bezeichnete das Ergebniß der Beweisaufnahme als beschämend für einen Mann, der die Ehrenstelle eines Reichstagsabgeordneten bekleide. >< Köthen, 10. Juni. Aus Anlaß des 25jährigen Regierungsjubiläums des Herzogs Friedrich von Anhalt wurde demselben von einer Abordnung der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde unter Leitung des >tonrrnerzienraths Meyer eine prachtvoll ausgestattete Adresse überreicht. Die israelitische Bevölkerung Anhalts zollt ihrem

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