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Im deutschen Reich · 1896-06-01 · Heft 6 (Juni 1896) · p. 327

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 6 (Juni 1896)
Article
Stolp i. P.
Date
1896-06-01
Page
327 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Korrespondenzen. 327 □ Stolp i. P., 10. Juni. Von einem evangelischen Geistlichen wurde hier vergeblich versucht, für einen Vortdag des ehemaligen Hofpredigers Adolf Stöcker ein Lokal zu erlangen. Um das gute Einvernehmen zwischen der christlichen und jüdischen Bürgerschaft nicht zu trüben, bleiben hier nach einem früheren Beschlüsse die renommirten Lokale den antisemitischen Wanderrednern verschlossen. g. Gleiwitz, 8. Juni. Auf der Tagesordnung der hier am 14. d. Mts. stattfindenden Versammlung des Synagogen- Gemeinde-Verbandes des Regierungsbezirks Oppeln steht der Antrag, daß der Verband dem Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens beitrete. O Myslowitz, 10. Juni. Der „Katholischen Volkszeitung" ist von hier aus geschrieben worden: „Seit einigen Tagen ist unsere Stadt und sogar die ganze nach ihr benannte Parochie in Aufregung versetzt worden durch einen Vorfall, der in den Schulannalen ganz Preußens kaum ein Seitenstück haben dürfte. Vor einigen Tagen drang der neue jüdische Kantor ohne von irgend einer Vorgesetzten Behörde dazu befugt gewesen zu sein, in ein Schulzimmer unserer am Wilhelmsplatze gelegenen Elementarschule ein, um dort jüdischen Religionsunterricht zu ertheilen. Offenbar war dem Manne das Kreuz an der Wand ein Dorn im Auge und so riß er das heiligste Zeichen des Christenthums von der Wand und schleuderte es auf den Schulschrank. Vom eintretenden Rektor Sz. nach seiner Lehrbefugniß, sowie nach dem Verbleib des Kreuzes befragt, stammelte er nur thörichte, vage Verlegenheitsphrasen." Da zahlreiche Blätter diesen offenbar von einem Gegner der Myslowitzer Simultanschulen-Einrichtung herrührenden, tendenziös zugespitzten Bericht abdruckten, wurde denselben folgende Berichtigung übersandt: „Es ist unrichtig, daß die Stadt Myslowitz und deren Umgegend durch einen Vorfall, welcher sich in der Simultanschule ereignet hat, in Aufregung versetzt worden ist, da bis zu der erfolgten Veröffentlichung einer diesen Vorfall betreffenden Nachricht außer den beiheiligten Personen hierorts kaum Jemand von diesem Ereigniß Kenntniß genommen hat. Der Vorfall selbst aber ist in der Zeitungsnotiz ebenfalls unrichtig wiedergegeben. Der jüdische Kantor ist nicht „unbefugt" in ein Schulzimmer der Simultanschule eingedrungen. Als der Kantor, der ein geprüfter Religionslehrer ist und auf Antrag des Vorstandes der Synagogengemeinde seitens der Königlichen Regierung zu Oppeln die Lehrbefugniß erhielt, sein Amt antrat, machte der erste Vorsteher der Synagogengemeinde dem Magistratsdirigenten und Vorsitzenden der Schuldeputation, Bürgermeister Odersky, hiervon Mittheilung und ersuchte ihn, zu ge-

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