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Im deutschen Reich · 1896-05-01 · Heft 5 (Mai 1896) · p. 260

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 5 (Mai 1896)
Article
Antisemiten-Galerie
Date
1896-05-01
Page
260 (sequence 18)
Language
German
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260 Im deutschen Reich. Wald, Carl August, Redakteur der „Abwehr" und der „Deutschen Reform" in Hamburg, verbüßte vier Wochen Gefängniß wegen Beleidigung eines Arztes in Ottensen und eines Kaufmanns in Eimsbüttel, entging der Bestrafung für verübten Kautionsschwindel, für Wechsel- und Ticket-Fälschung durch die Flucht und wurde steckbrieflich verfolgt. Wauer, früher Herausgeber eines antisemitischen Blattes in Leipzig, wurde wegen Beleidigung des Justizministers von Schelling und des Chefs des Geh. Civil-Kabinets von Lucanus zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt und dann wegen zahlreicher Wechselschulden flüchtig. Weber, Adam, antisemitischer Redakteur in Fürth, wurde in Nürnberg wegen Beleidigung zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Dabei ergab sich, daß er bereits wegen Betruges und Sittlichkeitsvergehens mit 5 Jahren Gefängniß vorbestraft war. Wengg, Ludwig, der Redakteur des antisemitischen „Deutschen Volksblattes" in München, mußte wegen Beleidigung des Bazarinhabers Tietz 3 Monate Gefängniß verbüßen. Werner, L., antisemitischer Reichstagsabgeordneter, Redakteur in Kassel, ist wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Hirsch zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Wilberg, Johannes, machte sich als Redakteur der „Deutschnationalen Zeitung" in Düsieldorf der öffentlichen Beleidigung des Redakteurs des „Täglichen Anzeigers" sowie zweier anderer Herren schuldig. Das Schöffengericht erkannte auf eine Woche Gefängniß, sowie auf 330 Mk. Geldstrafe, Tragung sämmtlicher Kosten und nachträgliche Aufnahme der verweigerten Berichtigungen. Winkel, Gerhard ten, Redakteur der „Rheinischen Wacht", erhielt wegen Beleidigung der Richter im Buschhoff-Prozeß drei Monate Gefängniß. Winkler, Franz, Gastwirth und Hausbesitzer in Graz, einer der dortigen antisemitischen Hauptschreier, beschuldigte den städtischen Bezirksvorsteher Eduard Seewan des Mißbrauchs der Amtsgewalt und des Betruges, worauf der Beschuldigte wegen Ehrenbeleidigung klagte. Da der von dem Vertheidiger Winkler's versuchte Wahrheitsbeweis fehlschlug, verhängte das Gericht über Winkler einen Arrest von 6 Wochen.

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