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Im deutschen Reich · 1896-04-01 · Heft 4 (April 1896) · p. 232

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 4 (April 1896)
Article
Worms
Date
1896-04-01
Page
232 (sequence 2)
Language
German
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232 3m deutschen Reich. semitische Agitation gegen das „Schächten" bisher in den Gutachten der Thierschutzvereine einen Stützpunkt fand. Wien, 14. April. Ein bekannter enragirter Antisemit, der Direktor der Export-Union-Gesellschaft, Wilhelm I. Schmidt, ist wegen Betruges und Kautionsschwindelei vom hiesigen Schwurgericht zu vier Jahren Zuchthaus und zur Landesverweisung verurtheilt worden. — Die 20 jährige Dienstmagd Anastasia Swoboda, welche bei Frau Betty Bollmann in Wien diente, las in deren antisemitischen Blättern die Ritualmordlüge. In Folge dessen verfiel sie in den Wahn, ihre christliche Herrin sei eine heimliche Jüdin und werde sie zu Ostern abschlachten. Das bedauerliche Opfer antisemitischer Lectüre befindet sich seit einigen Tagen im Jrrenhause! + Graz, 16. April. Gestern Nachmittag ist der Gemeinderath Feichtinger, welcher hier die Rolle Lueger's spielte, unter der Beschuldigung mehrfacher Veruntreuungen verhaftet worden. Feichtinger, welcher der Führer der antisemitischen Gewerbepartei und der antisemitischen Fraktion des Gemeinderathes in Graz war, soll als Herausgeber des Grazer antisemitischen Extrablattes die Veruntreuungen verübt haben, um Geld für das Extrablatt zu beschaffen. § Budapest, 10. April. Wegen aufreizender Predigten gegen die Juden ist der katholische Pfarrer Jos. Badik in Szkalite zu vier Wochen Gesängniß verurtheilt worden. Kereinsrmchrichlen. In der Versammlung, welche der Central-Verein am 26. März d. I. in Dräsel's Festsälen, Berlin 6., Neue Friedrichstr. 35, abhielt, erstattete Herr Rechtsanwalt Dr. Horwitz Bericht „Ueber die Stellung der jüdischen Lehrkräfte in den Berliner Volksschulen^, indem er zunächst den historischen Verlauf der Sache eingehend schilderte. Den Falk'schen Erlaß vom Jahre 1875 bezeichnete Redner dabei als den ersten Versuch, die gesetzmäßige Gleichberechtigung der Juden, welche auf dem Gebiete der Schulverwaltung bis dahin nur auf dem Papier gestanden, aus -der Theorie in die Praxis zu übersetzen. Jener Erlaß, auf Grund dessen jüdische Lehrer und Lehrerinnen nach Maßgabe des Bedürfnisses für den Religionsunterricht an den Gemeindeschulen Anstellung als ordentliche Lehrkräfte finden konnten, entspreche keineswegs vollständig den berechtigten Forderungen der Juden, denen durch die preußische Verfassung und

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