Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 4 (April 1896)
- Article
- Bamberg
- Date
- 1896-04-01
- Page
- 231 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 231 Streitsache vertrat, die falsche Vorspiegelung, es sei mit dem Gegner ein Vergleich dahingehend zu Stande gekommen, daß Richter seine Schuld in Raten von zehn Mark bezahlen könne. Richter zahlte dem Angeklagten sofort die erste Rate von zehn Mark aus mit dem Aufträge, sie dem Gegner zu überbringen, welches Geld aber Wunderlich für sich selbst behielt. In dem anderen Falle war er beauftragt, dem Metzger Winkler fünf Mark als Abschlagszahlung zu überliefern. Auch diesen Betrag behielt er für sich. Und das ist derselbe Wunderlich, welcher hier die antisemitische Bewegung hervorgerufen und den Vorsitz in antisemitischen Versammlungen geführt hat! P Passau, 14. April. Die „Donau-Zeitung" berichtet, daß in einer vorder Strafkammer des hiesigen Kgl. Landgerichts stattgefundenen Verhandlung der Staatsanwalt Dr. Landauer sich über den Ausdruck „Schlamassel", den der Vertheidiger, Rechtspraktikant Hörtreiter, in seinem Plaidoyer gebraucht hatte, beklagte und sein Bedauern darüber ausdrückte, daß der Vorsitzende, Kgl. Landgerichtsdirektor v. Haasy, „unbegreiflicher Weise" diesen Ausdruck nicht gerügt habe. Dagegen erklärte Rechtspraktikant Hörtreiter, mit einem deutschen Wörterbuche in der Hand, den Ausdruck „Schlamassel" für nicht unparlamentarisch. Wenn von der anderen Seite eine persönliche Spitze in dem Wort „Schlamassel" gesunden worden sei, habe das nicht in seiner Absicht gelegen und gehe auch nicht aus dem Zusammenhang hervor, in dem es gebraucht worden sei. Der Gerichtshof konstatirte, daß der Vertheidiger allerdings den Ausdruck gebraucht habe, daß aber nichts Auffälliges darin gefunden werden könne; es sollte damit nur ausgedrückt werden, daß der alte Eder sich nicht in weitere Unannehmlichkeiten verwickeln wollte; da der Ausdruck „Schlamassel" ein gebräuchlicher sei, habe für den Vorsitzenden durchaus keine Veranlassung zur Rüge bestanden; es sei vielmehr der Ausdruck, „daß der Vorsitzende unbegreiflicher Weise den Ausdruck nicht gerügt hat", als unberechtigt zurückzuweisen." — Das ist freilich ein „Schlamassel"! K Worms, 10. April. In der Zeitschrift der Thierschutzvereine des Großherzogthums Hessen wurde ohne jede abfällige Bemerkung der Redaktion berichtet, in der kürzlich stattgehabten Generalversammlung dieser Vereine habe Pfungst aus Worms darauf hrngewiesen, daß das Abschlachten des Geflügels im Hause zur Verrohung der Jugend beitrage, wie deshalb in Worms häufig nichtjüdische Eltern das Geflügel zum jüdischen Schächter schickten, was sehr nachahmenswerth sei. Daß diese Aeußerung in der Generalversammlung der hessischen Thierschutzvereine nicht den geringsten Widerspruch hervorrief, ist um so auffälliger, als die heftige anti-