Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 4 (April 1896)
- Article
- Eschwege
- Date
- 1896-04-01
- Page
- 229 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Aorrespoudenzen. 229 daß der Paffus des Flugblattes „Wir haben genug u. s. w." den Privatkläger als einen Leuß hinstellen wollte, treffe nicht zu. Hätte das gesagt werden sollen, dann wäre jeder weitere Zusatz unnöthig gewesen, denn dann hätte kein anständiger Mensch dem Privatkläger seine Stimme geben können. Aber die Zusammenstellung mit Leuß lag nahe, weil - beide einer Partei angehörten, beide im Wahlkreise unbekannt waren und beide durch Liebermann von Sonnenberg empfohlen wurden. Nichts weiter als das sollte festgestellt werden. Daß dies aber keine genügende Garantie für die Wählbarkeit zum Abgeordneten war, ist in den nachfolgenden Absätzen ausgeführt. Es schien bei dieser Wahl erforderlich, das, was bei Leuß versäumt worden ist, nämlich die Kenntnißnahme von dem Vorleben des Kandidaten, nicht nochmals zu versäumen. Die Verhandlung endete damit, daß sämmtliche Angeklagte für nichtschuldig befunden und deshalb von Strafe und Kosten freigesprochen, auch dem Privatkläger die Kosten und die nothwendigen Auslagen der Beklagten auferlegt wurden. Herr Jskraut hat dagegen Berufung eingelegt, so daß sich nunmehr die Strafkammer des Landgerichts Kassel mit der Angelegenheit zu befassen haben wird. Er läßt außerdem eine langathmige Erklärung los, in der er zugiebt, daß er sich die für seinen Haushalt nöthigen Kartoffeln hat schenken lassen. Das hätten aber einige Freunde „unaufgefordert" gethan. # Dresden, 23. April. In dem jetzt ausgegebenen Verwaltungsbericht der Dresdner Israelitischen Religionsgemeinde wird u. A. Folgendes mitgetheilt: Im „Dresdner Journal" stand s. Z. ein Artikel: „Die Liebesarbeit an dem Heidenvolk", in dem sich solgende Stelle befand: „Die andere für den Staat und die bürgerliche Gesellschaft schädlich gewordene, dem Ehristenthum fremde Bevölkerungsklasse im Deutschen Reiche ist das Judenthum. In dieser ist die Feindschaft gegen das Ehristenthum wiederholt, besonders auch in neuerer Zeit fühlbar hervorgetreten. Die förmliche Kriegserklärung ist noch nicht erfolgt. Der Krieg kann aber nicht ausbleiben. Ueber die von dieser Seite drohende Gefahr und über die Mittel, sie abzuwenden, wird wohl einmal später zu sprechen sein." Der Vorstand der Dresdner Religionsgemeinde richtete deshalb eine Vorstellung an das Kgl. sächsische Ministerium des Innern mit dem Anträge: „in geeignet erscheinender Weise zum Ausdruck zu bringen, daß jene verletzenden Worte der Anschauung der Regierung nicht entsprechen und hohen Orts gemißbilligt werden, der Schriftleitung des „Dresdner Journals" aber Anweisung dahin zu geben, daß sie in Zukunft derartigen, Haß gegen Juden und Judenthum predigenden Aussprachen