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Im deutschen Reich · 1896-04-01 · Heft 4 (April 1896) · p. 228

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 4 (April 1896)
Article
Hannover
Date
1896-04-01
Page
228 (sequence 2)
Language
German
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228 Im deutschen Reich. „groben Unfugs" nicht als vorhanden erachtete. In der Begründung des Urtheils wurde gesagt: „Die Art der Ausdruckweise jenes Artikels sei zwar wenig geschmackvoll, doch nicht jede Ungebühr falle unter den Unfugsparagraphen, sondern nur die „grobe" Ungebühr. Die Leser der „Hann. Post" seien durch den Artikel nicht beunruhigt, weil er ja ihren Tendenzen entspreche. Wenn möglicher Weise einige jüdische Schlächter und deren christliche Kunden - den Artikel gelesen hätten, so seien diese Kreise zu klein, um das allgemeine Publikum darzustellen. — Charakteristisch für den vorliegenden Fall ist, daß Herr Rosenthal die Unwahrheit seiner Verdächtigungen ohne Weiteres zugegeben und nicht einmal den Versuch gemacht hat, das Schauermärchen von der Fleischbefudelung in Ostfriesland durch den Urheber der von dem Amtsanwalt als „frivol" bezeichneten Notiz, den Navigationslehrer Doering in Leer, unter Beweis zu stellen. H! Gronau a. d. Leine, 10. April. Vor Kurzem fand wieder in dem benachbarten Alfeld eine Antisemiten-Versammlung statt, in welcher weidlich über die Juden gezetert wurde, trotzdem in Alfeld nur eine einzige jüdische Familie existirt, die sich des besten Rufes erfreut. Die sehr überflüssige Veranstaltung solcher aufreizender Versammlungen in hiesiger Gegend ist auf einen einzigen Unruhestifter zurückzuführen, der vor 2 Jahren den berüchtigten Leuß, nachher den Professor Förster und jetzt den Reichstagsabgeordneten Zimmermann nach Alfeld bezw. hierher berief. Eschwege, 10. April. Bei der Stichwahl zwischen dem antisemitischen Kandidaten, Pastor Jskraut, und dem sozialistischen Kandidaten Huhn sind bekanntlich die Anhänger des durchgefallenen Kandidaten der Nationalliberalen, des in letzter Zeit vielgenannten Dr. Peters, für Jskraut eingetreten. Ter Letztere stattete dafür seinen Dank dadurch ab, daß er nachträglich 148 Unterzeichner eines zur Hauptwahl erlassenen Aufrufs wegen Beleidigung verklagte. Er ließ später die Anklage gegen 100 Unterzeichner fallen und erklärte auch, daß es ihm leid thue, die noch verbliebenen 48 verklagt zu haben. Unter überaus großem Andrange fand die Verhandlung vor dem hiesigen Schöffengericht statt. Die Cinigungsversuche scheiterten, da die Verklagten die Uebernahme der. Hälfte sämmtlicher Kosten ablehnten. Auf Vernehmung der Zeugen wurde verzichtet, da Jskraut sich nur durch den Passus des Flugblattes beleidigt fühlte, welcher seiner Meinung nach zwischen seiner Person und dem Zuchthäusler Leuß Vergleiche anstellt. Rechtsanwalt Meinshausen, der Vertreter der Beklagten, beantragte Freisprechung. Die Deutung,

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