Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 3 (März 1896)
- Article
- Stuttgart
- Date
- 1896-03-01
- Page
- 168 (sequence 2)
- Language
- German
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168 3m deutschen Reich. auf Meyer zu übertragen. Auf Grund dessen, so heiht es in dem Vertragsentwurf, „soll M. das Recht haben, Fräulein E. jeder Zeit bei ihrem Arbeitgeber und ihrer Wohnung aufzusuchen, wobei sie sich seinen Anordnungen und Unterweisungen in jeder Weise zu fügen hat." DieTochter sollte diesen schimpflichen Vertrag ebenfalls unterzeichnen. Beide Theile sollten sich ehrenwörtlich verpflichten, den Vertrag nicht zu veröffentlichen; insbesondere soll dieser vor Frau M. (Herr M. ist nämlich verheirathet und Familienvater!) streng geheim bleiben. Am Schluffe heißt es: „So geschehen unter Verzicht auf die Einrede der Ueberredung, des Jrrthums oder der Verletzung." Dieser „Vertrag" sollte an zuständiger Stelle noch beglaubigt werden; die Eltern und das Mädchen verweigerten die Unterschrift, nachdem sie über die Bedeutung des Abkommens aufgeklärt waren. Weinheim, 10. März. Unter Hinweis auf 8 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes trug vor einiger Zeit Herr Theodor Isaak dem hiesigen Bürgermeister die Bitte vor, in der Sitzung des Ausschusses dahin zu wirken, daß bei der Wahl der Schöffen und dem Vorschlag der Geschworenen für das Geschäftsjahr 1896 auch die Juden berücksichtigt werden möchten. In der That ist diesmal ein Jude in die Jahresliste der Schöffen ausgenommen worden. Marburg, 10. März. In der Berufungsinstanz ist es auf Anregung des Vorsitzenden zwischen dem Professor Stengel und dem Pastor Jskraut zu einem Vergleich gekommen. Nachdem Letzterer erklärt hatte, er habe die Aeußerung über Hessen in gutem Glauben gethan, hat Professor Stengel die Aeußerung „grobe Lüge" zurückgezogen. 8 Büdingen, 10. März. Von dem „Hess. Evang. Sonntagsblatt" wurde kürzlich berichtet, daß in Folge der jüdischen Ausbeutung die beiden Dörfer Volkartshain im Vogelberg und Ensheim in der östlichen Wetterau leer und verlassen ständen. Kirchen und Schulen seien verwaist, Häuser und Höfe dem Verfalle nahe. Die von den jüdischen Aussaugern geplagten Bewohner seien mit dem Reste ihres Vermögens nach Amerika ausgewandert. An der ganzen Geschichte ist kein wahres Wort. Beide Dörfer sind bewohnt, das in der fruchtbaren Wetterau belegene Ensheim sogar von recht wohlhabenden Leuten. Volkartshain, auf der Höhe des Vogelsberges, beherbergt in Folge der unwirthlichen Lage viele arme Leute; zum Aussaugen boten dieselben aber sicher keinen Anlaß. Das Märchen von den beiden „verlassenen Dörfern" ist ein würdiges Gegenstück zu der bekannten schwindelhaften „hessischen Güterschlächterlifte".