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Im deutschen Reich · 1896-03-01 · Heft 3 (März 1896) · p. 164

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 3 (März 1896)
Article
Zabern i. E. [Nachricht]
Date
1896-03-01
Page
164 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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164 Im deutschen Reich. Y Zabern i. E., 10. März. Aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand ist Herrn Rabbiner L. H. Dreyfuß der Rothe Adlerorden 4. Klaffe verliehen worden. § Hamburg, IO. März. Das Aufnahmegesuch des hiesigen „Deutschnationalen Handlungsgehülfen - Verbandes" ist von dem „Deutschen Verband kaufmännischer Vereine" aus dem Grunde zurückgewiesen wordeu, daß der deutsch-nationale Verband bekanntermaßen antisemitische Tendenzen verfolge. H Dresden, 21. März. König Albert hat einem Mitglied der hiesigen Israel. Religionsgemeinde, dem Direktor der Dresdener Bank, Königl. Italienischen Konsul Georg Wilhelm Arnstaedt das Ritterkreuz I. Klasse vom Albrechtsorden verliehen. Vor der zweiten Strafkammer des hiesigen Landgerichts wurde die Privatklagesache des Referendars Johannes Lehmann gegen den Redakteur der antisemitischen „Deutschen Wacht", Emil Huhle, verhandelt. In erster Instanz war Huhle wegen der in einem „Der schlaue Lehmann" überschriebenen Artikel enthaltenen Beleidigungen zu 100 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden, wobei es die Berufungsinstanz unter Verwerfung der von dem Kläger und dem Beklagten eingewendeten Rechtsmittel bewenden ließ. An leitender Stelle brachte das hiesige Antisemitenblatt „Deutsche Wacht" am 17. August v. I. einen „Durch Juden verarmt" überschriebenen und von dem sattsam bekannten Bilderbogenfabrikanten F. W. Glöß Unterzeichneten langen Aufsatz, in welchem der Getreidehändler Baruch Heller, in Firma Gebr. Heller, beschuldigt wurde, die gänzliche Verarmung des ehemaligen Steinbruchsbesitzers Gottlieb Dichte in Bischofswerda verursacht zu haben. Diese böswillige Beschuldigung veranlaßte Herrn Heller Privatklage anzustellen. Am 26. Februar d. I. kam dieselbe vor dem Schöffengericht zum Austrag. Da Herr Glöß den Vorsitzenden, Herrn Amtsrichter Dr. Becker, wegen Befangenheit abgelehnt hatte, wurde zunächst die Sitzung auf eine Stunde vertagt, um die diesbezügliche Entscheidung des Königl. Landgerichts abzuwarten. Nachdem der Ablehnungsbeschluß des Landgerichts, der die von Glöß erhobenen Bedenken als hinfällig bezeichnete, verkündet war, wurde in die Verhandlung eingetreten. Das Urtheil lautete gegen Glöß auf drei Monate Gefängniß, gegen den Mitangeklagten verantwortlichen Redakteur der „Deutschen Wacht", Welcker, auf 200 Mk. Geldstrafe. In einer wiederum von der „Deutschen Wacht" veröffentlichten langen Erklärung versichert der Bilderbogen-Glöß, ihm habe die Absicht zu beleidigen ferngelegen; er werde gegen das Urtheil Berufung einlegen.

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