Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 3 (März 1896)
- Article
- Insterburg [Nachricht]
- Date
- 1896-03-01
- Page
- 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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162 Im deutschen Reich. Eichelbaum, Mitglied des Vorstandes der Kreis-Synagogengemeinde Insterburg und des Ausschusses des ostpreußischen Synagogengemeinden- Verbandes, gewählt worden. A Köln, 15. März. Der Inhaber einer antisemitischen Buchhandlung, Herr Ed. Hensel, war beschuldigt, den Synagogen-Vorsteher und Kaufmann Herrn Elias Rosenthal zu Mayen durch Aushängen und Verkauf des Druckheftes: „Der gerichtlich festgestellte Meineid eines jüdischen Millionärs" beleidigt zu haben. Der Vertreter des Klägers, Herr Rechtsanwalt Bodenheimer, führte aus: Hensel mache es sich zur Aufgabe, achtbare Leute zu beleidigen, indem er täglich Bilder ausstelle, die Angriffe auf gewisse Personen enthielten und bezweckten, die jüdische Rasse als unwürdig darzustellen. In dem betreffenden gerichtlichen Urtheil sei das Gegentheil von dem sestgestellt, was das Druckheft enthalte. Der Redakteur Anton Simonis zu Koblenz sei wegen Beleidigung Rosenthal's mit 300 Mk. Geldbuße bestraft worden. Es müsse eine empfindliche Strafe gegen Hensel verhängt werden und er beantrage daneben auf eine Buße von 1000 Mk. zu erkennen. Herr Rechtsanwalt Schumacher beantragte die Vernehmung von 14 neuen Zeugen und Vertagung der Sache und bemerkte, daß er für den Redakteur Anton Simonis das Wiederaufnahmeverfahren beantragt habe. Dem Beklagten Hensel sei höchstens eine nicht strafbare Fahrlässigkeit zur Last zu legen. Das Schöffengericht sprach wirklich den Beklagten frei und legte dem Kläger die Kosten auf. Kiel, 9. März. Auf Anregung des Propstes Becker ist hier der Händler Jacobsen, welcher das Wort Christi „Es ist vollbracht!" zu Reklamezwecken ausnützte, wegen groben Unfugs zu 150 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden. In diesem Falle hat sich die Staatsbürger-Ztg." unsterblich blamirt. In Rr. 99 dieses Berliner Blattes stand: „In Kiel hat ein Jude die Frechheit gehabt, eines der Kreuzesworte des Erlösers für seine Reklamezwecke zu mißbrauchen. Ein gewisser Jacobsen, der in Kiel einen Laden in der Hauptstraße besitzt, hatte letzthin seine Geschäftsräume renoviren lassen und machte alsdann mit der Fertigstellung dieser Arbeiten das Publikum bekannt. Hiergegen wäre nun nichts zu erinnern, wenn nicht Jacobsen die Anzeige in einer Weise abgefaßt hätte, die für jeden Christen ein Aergerniß bieten mußte. In fettgedruckter Schrift prangten über der Anzeige die Worte: „Es ist vollbracht!" Nun hat aber Jacobsen selbst vor Gericht angegeben, daß er evangelisch-lutherischer Konfession sei. Außerdem ist hier in Kiel bekannt, daß er aus einer christlichen