Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1896)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1896-02-01
- Page
- 116 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316611-2316614-2318200--00827-2318274- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
116 I'n deutschem Reich. sammlung beizuwohnen (für welche Herr Kammergerichtsrath Ernst Wichert einen Vortrag über „Zwei berühmte Judengestalten auf der Bühne" zugesagt hat) und mit den hiesigen Mitgliedern in lebhafteren Verkehr zu treten. Mögen sie dabei vollständige Befriedigung finden und mit dem festen Willen in ihre Heimath zurückkehren, dort mit voller Begeisterung für ein Werk arbeiten zu wollen, das, wenn auch ausschließlich durch deutsche Juden begründet und gefördert, dennoch nicht nur diesen, sondern dem ganzen Vaterlande zum Ruhm und zur Wohlfahrt gereichen soll und wird! Wofür hierbei Tausende deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, unbekümmert um ihre sonstige Stellung im Leben, um ihre politische Anschauung und ihre religiöse Richtung, einträchtig und opferfreudig zusammenstehen, das ist die Befestigung des inneren Friedens, die Wahrung des Rechts und der von dem Werke der Emanzipation unzertrennlichen ersten Stellung Deutschlands an der Spitze aller Kulturstaaten. Wir aber haben unsere Pflicht zu erfüllen, für unser Recht, für unsere Ehre einzustehen, unbekümmert um dek Erfolg, gleichgültig gegen den Ausgang, wenn wir überzeugt sind, so gehandelt zu haben, wie es Männern von Ehre geziehmt. Auf unseren Strafantrag ist neuerdings der Redakteur des „Deutschen Generalanzeigers" Karl Sedlatzek wegen des in Nr.80 seines Blattes enthaltenen Artikels „Der jüngste Ritualmord" zur Verantwortung gezogen worden. Sedlatzek stand, des im § 166 des Neichs-Str.-Ges.-Buches erwähnten Verbrechens angeklagt, am Montag, den 17. d. M., Mittags, vor der 8. Strafkammer (Alt-Moabit 11 part., Saal Nr. 1). In erster Instanz ist er auch diesmal fceigesprochen worden. — Von den übrigen Fällen, in welchen der Verein zum Eingreifen veranlaßt wurde, heben wir einen einzelnen als besonders charakteristisch hervor: Der Produktenhändler Wilhelm Hesse in Osnabrück hatte den Assistenten Gösling weger Beleidigung verklagt. Diese Klage wurde von dem Osnabrücker Amtsgericht, gez. Hundoegger, mit der folgenden, ausfälligen Begründung zurückgewiesen: „Der Kläger scheint beeinflußt zu sein von der Krankheit der modernen Zeit, — daß er für seinen Stand eine schönere Bezeichnung begehrt, wie sie im täglichen Leben üblich ist. Heut zu Tage will der Schneider kein Schneider mehr sein, sondern ein Kleidermacher — und der Schuster kein Schuster, sondern Stiefelfabrikant. Ebenso will der Kneipwirth ein Restaurateur sein, der Jude ein Israelit und der Droschkengaul ein Roß! — Trotzdem läßt sich aber die Thatsache nicht aus 'der Welt schaffen, daß seit Menschengedenken Jemand, der Lumpen, Knochen und anderes Gerümpel sammelt, um damit zu handeln, —