Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1896)
- Article
- Der Blutaberglaube in der Menschheit [Rezension]
- Date
- 1896-01-01
- Page
- 78 (sequence 2)
- Language
- German
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78 Im deutschen Reich. leuchtet er die Frage, und er betrachtet jene Beschuldigung im Zusammenhänge mit der Bedeutung des Blutes für den Glauben und insbesondere den Aberglauben der ganzen Menschheit. Der Verfasser wendet sich an die christliche Geistlichkeit, an das ganze christliche Volk, wie er in dem Vorworte schreibt, mit der Ermahnung: „Auf zum Kampfe, nicht nur gegen den Unglauben, auch gegen den Aberglauben!" Mit ruhigem Urtheile verbindet er eine geradezu staunenswerthe Belesenheit. Nicht durch Schmähungen oder Vorwürfe von Seiten seiner krankhaft wüthenden Gegner läßt er sich irre machen; wie ein wahrer Weiser spürt er dem Ursprung der Blutlüge nach und verfolgt sie bis in ihre geheimsten Schlupfwinkel. — In der ersten Hälfte des Buches, Kap. 1—13, wird uns gezeigt, welche Bedeutung das Blut bei den verschiedensten Völkern eingenommen hat und noch einnimmt. Vom kulturhistorischen Gesichtspunkte aus ist es hochinteressant, dem Verfasser zu folgen. Wir sehen bei den verschiedensten Völkern zu den verschiedensten Zeiten, wie sie Blut zur Bekräftigung eines gegebenen Wortes, zu Heilungszwecken u. s. w. benutzen; wir erfahren, wie der Aberglaube sich am Blute gewissermaßen satt trinkt, um dann im Rausche die Sinne zu bethören. Im zweiten Theile des Buches, Kap. 14—20, zeigt uns der Verfasser die Stellung des jüdischen Religionsgesetzes zum Blutabcrglauben. Schon von den berufensten Geistern ist die Blutlüge in ihrer Entsetzlichkeit entlarvt worden; aber wohl selten ist dies in einer so sachlichen, ruhigen, umfassenden Weise geschehen, wie in der Strack'schen Schrift. Von der Bibel an bis zu den israelitischen Religionsbüchern unserer Zeit prüft er die Satzungen und Bestimmungen, welche einstimmig davon Zeugniß ablegen, daß jedes Genießen von Blut den Juden religionsgesetzlich unbedingt verboten war und ist; öffentlicht klagt er den Professor und Kanonikus August Rohling in Prag des Meineides und der Fälschung an, weil er die Stirn hat, Juden des Ritualmordes zu bezichtigen, und fragt öffentlich diejenigen, „welche, nachdem sie dieses sein Buch gelesen, besagten August Rohling schützen, ob sie sich nicht der Beihülfe zur Fortsetzung des genannten Verbrechens bezw. Vergehens schuldig machen." Besonders hingewiesen sei auf das 18. Kapitel, in dem die angeblichen geschichtlichen Zeugnisse für jüdische Ritual- und Blutmorde in das wahre Licht gestellt werden. Das letzte Kapitel behandelt den Ursprung der Blutbeschuldigung: Haß, Neid, Aberglauben, Unwissenheit, zügellose Phantasie, all' das wirkte zusammen. Unter derselben Verleumdung hatten die Christen des 2. und 3. Jahrhunderts schwer zu leiden; Justinus Martyr, der Kirchenlehrer und Apologet des Christenthums, wie auch andere Kirchenlehrer, mußten in alten Zeiten das Christcnthum gegen dieselbe Beschuldigung schützen, welche später auf die