Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1896)
- Article
- Die Kriminalität der Juden in Deutschland
- Date
- 1896-01-01
- Page
- 22 (sequence 2)
- Language
- German
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22 3m deutschen Reich. Thatsachen. Das Material erstreckt sich vom Jahre 1882 bis zum Jahre 1892, so weit eben die Veröffentlichungen des Kaiser!, deutschen statistischen Amtes gediehen sind. Die Erläuterungen stellen den Zusammenhang der Thatsachen in überzeugender Weise dar. Es gilt dabei, den Grund für die Thatsache zu ermitteln, daß die deutschen Juden im Verhältniß zur Bevölkerungszahl zwar im Ganzen beträchtlich geringer, bei einzelnen Strasthaten indeffen etwas stärker betheiligt sind als die Nicht-Judcn. Von den Antisemiten wird behauptet, daß der Grund für die letzterwähnte Thatsache in der „Naturanlage der Juden" zu suchen sei; die meisten derselben machen Naffe und Religion derselben dafür in gleicher Weise verantwortlich. Nun ist es wissenschaftlich niemals gelungen, für eine „jüdische Raffe" exakte Merkmale zusammenzustellcn; und die jüdische Religion hat nur ein einziges Fundament, das zugleich auch das Fundament des Christenthums in allen seinen verschiedenen Ausgestaltungen ist: das alte Testament. Ernste Forscher haben daher auch niemals jene Folgerungen zu den ihren gemacht; sie haben immer darauf hingewiesen, daß für die besonderen Erscheinungen der jüdischen Kriminalität ein ganz anderer Grund augenscheinlich der maßgebende sein müsse. Der Prüfung dieser Anschauung aus breiterer Basis ist die Arbeit gewidmet, durch welche das „Komitee zur Abwehr antisemitischer Angriffe" sich ein wesentliches Verdienst erworben hat. Diese Arbeit ist wie folgt eingctheilt: Theil I behandelt im Anschluß an die amtliche Rubrizirung das Verhältniß der Kriminalität der Juden zu der Kriminalität der Nicht-Juden im Deutschen Reiche. Theil II behandelt das Verhältniß der Kriminalität der Juden im Deutschen Reiche zu der Kriminalität der Nicht-Juden im Königreich Sachsen. Theil III giebt Stichproben des Verhältnisses der Freisprechungen der Juden zu denen der Nicht-Juden in Deutschland. Endlich behandelt Theil IV auf Grund der österreichischen amtlichen Quellen dieselben Verhältnisse, soweit sie sich ermitteln lassen, für das Kaiserthum Oesterreich. Das Königreich Sachsen wurde herangezogen, weil es in Deutschland das typische Land für eine Bevölkerung ist, die in Industrie und Handel in hervorragendem Maße beschäftigt ist. Das Königreich Sachsen ist aber überdies fast „judenrein", wie