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Im deutschen Reich · 1895-11-01 · Heft 5 (November 1895) · p. 265

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 5 (November 1895)
Article
Nordhausen
Date
1895-11-01
Page
265 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 265 handle sich keineswegs um eine Strafversetzung, im Gegentheil, er habe seit Jahren schon um eine andere Stelle sich beworben. x Oschersleben, 2. November. Von denn hiesigen Schöffengerichte wurde heute der Fellhändler H. Bacharach zu 50 Mk. Geldstrafe verurtheilt, weil er nach einer antisemitischen Versammlung das Fell des bekannten Reichstagsabgeordneten Werner etwas unzart behandelt hatte. ** Thor«, 20. November. Im Hotel de Rome in Strasburg i.Westpr. wollte der Stettiner Wanderredner O. §. Böckler am 15. d. M. gegen ein Eintrittsgeld von 20 Pfg. einen Vortrag halten. Als aber der Wrrth bei dem Eintreffen des Herrn Böckler von letzterem erfuhr, daß der Vortrag antisemitischen Inhalts sein werde, bestellte er sofort bei der Polizei die angemeldete Versammlung wieder ab. In der im hiesigen Schützenhause abgehaltenen Versammlung des „Reform-Vereins" brachte Böckler dies zur Sprache. Er erzählte ferner, es sei ihm in Lautenburg wie in Strasburg ergangen; dort habe er sich sogar von der Straße zurückzieh m müssen, weil sich die ganze Judenschaft an seine Fersen geheftet habe. In Wirklichkeit erhielt Böckler das Kraszewski'sche Lokal in Lautenburg nur deshalb nicht, weil er die Vorausbezahlung der Saalmiethe und die Bürgschaft für etwaigen Schadenersatz bei einer durch Streit entstehenden Demolirung verweigerte. Für die Abhaltung des Vortrages in einem anderen Lokale fehlte die erforderliche polizeiliche Erlaubnis;. Am Sonnabend Mittag begegnete der antisemitische Parteisekretär auf dem Marktplatze den aus der Synagoge kommenden Juden, die sich von ihm nicht derartig angezogen fühlten, um sich an seine Fersen zu heften. Er hatte Raum genug, ihnen aus dem Wege zu gehen. # Pleschen, 1. November. Bei der Grundsteinlegung des hiesigen Kriegerdenkmals war mit den übrigen Herren Ortsgeistlichen auch Herr Rabbiner Dr. M. S. Zuckermandel eingeladen. Derselbe wurde auch bei der am 24. September d. I. stattgehabten Enthüllung des Denkmals, gleich den anderen Geistlichen von dem Komitee, an dessen Spitze der Kgl. Landrath stand, aufgefordert, eine Weihrede zu halten, die sich an die Rede des evangelischen Pastors unmittelbar anschloß. A Stargnr'd i. Pom.,!. November. Der Kaufmann Karl Wolff aus Treptow a. R. ist hier nach einer unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgehabtcn Verhanolung vor der Strafkammer von letzterer wegen Gotteslästerung zu sechs Monaten Gefängnis; verurtheilt worden, hat aber die Revision angemeldet. Wenn sich Wolfs thatsächlich beschimpfender Aeußerungen über den Stifter der christlichen Religion schuldig gemacht Hai, ist die Strafe eine wohlverdiente. Das; Beschimpfungen der jüdischen Religion straflos bleiben, wenn sie von Rasseantiseniiten ausgehen, kann

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