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Im deutschen Reich · 1895-10-01 · Heft 4 (Oktober 1895) · p. 193

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 4 (Oktober 1895)
Article
Leipzig
Date
1895-10-01
Page
193 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 193 Lieferung zu schlachtenden Thiere geschachtet würden. Nun kann man *es nur noch als eine Frage der Zeit ansehen, daß auch die sächsische Heeresverwaltung eine Schlachtmethode für Militärlieferungen anordnet, welche mit dem jetzt noch in Sachsen verbotenen rituellen Schächtverfahren identisch ist, zumal die angeblich mit dem letzteren verbundene Thierquälerei sich nur auf das leicht zu verbessernde Verfahren bei dem Niederwerfen des Thieres beschränkt, wogegen die Wirkung der Betäubungsapparate beim Schlachten (nach dem in der Zeitschrift „Ibis" von Sachverständigen veröffentlichten Gutachten) meist eine weit schlimmere Quälerei bedeutet. Wenn man erst die Scheu vor dem Terrorismus der Antisemiten abgelegt haben wird, dann dürfte auch in Sachsen jenes „Schächtgesetz" fallen, welches der Abg. Sachsse im Reichstage offenherzig genug war, nicht mit dem Thierschutze, sondern ausschließlich mit der Absicht zu begründen, „die jüdischen Bäume nicht allzuhoch in den Himmel hineinwachsen lassen zu wollen." 8 Waltershansen i. Thür., 1. Oktober. In der „Tabarz-Eabarzer Zeitung" vom 10. August d. I. findet sich folgende amtliche Bekanntmachung: „Es ist mehrfach Beschwerde geführt worden, daß Ruhebänke in der Umgebung des Ortes mit gehässigen Kundgebungen von antisemitischer .Hand beschrieben worden sind. Abgesehen davon, daß dies milde ausgedrückt — eine lächerliche Kampsesmeise gegen Andersdenkende ist, werden wir im Betretungsfalle eine exemplarische Strafe eintreten lassen. Wir bemerken noch, daß uns hier jeder anständige Gast lieb ist, welcher Religion er auch sei, und bitten unsere Mitbürger, in diesem Sinne mit uns Hand in Hand zu arbeiten. Groh-Tabarz, den9. August lH9f>. Der Gemeindevorftand. I. Aschenbach." — Bravo! L München, 1. Oktober. Wegen Verleumdung des Bazar-Inhabers Tietz in München wurden vor einiger Zeit die beiden Antisemiten Wengg und Geißler zu drei Monaten Gesängniß verurthciit. Dieselben hatten nach bekanntem Muster behauptet, daß Tiey seine „miserabel bezahlten Ladnerinnen auf nächtlichen Straßenerwerb verwiesen habe." Die von Wengg und Geißler gegen dieses Urtheil eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht verworfen. $ Nürnberg, 2. Oktober. Der „Nürnberger Anzeiger" schreibt: „Ahlwardt will sich demnächst wieder in München um 20 Pfg. sehen lassen. Die Einnahme dürfte schwächer sein, als ihm lieb ist. Der bayerische Antisemitismus hat selber so viele hungrige Schreier an der Krippe stehen, daß nicht einmal für einen Mann von so hervorragenden Verdiensten um die Befreiung des deutschen Voltes aus der Judenknechtschaft ein Freßplatz sreigemachl werden wird." 14

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