Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1895)
- Article
- Dresden
- Date
- 1895-10-01
- Page
- 192 (sequence 2)
- Language
- German
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192 )m deutschen Reich. mit der Fahne scheint dieser „Schriftleiter" noch nicht gesehen zu haben, sonst hätte derselbe nicht in Nr. 249 seines Blattes folgende Notiz gebracht: „Eine widerliche Art von Reklame ist die Benutzung von Fahnen als Firmenschilder. Große schwarz-weißrothe Fahnen trugen am Sedantage verschiedentlich den Namen des Geschäfts, das sie ausgehängt hatte. Gegen eine solche Verquickung von „Patriotismus" und „Geschäftssinn" mutz entschieden Einspruch erhoben werden; das schlechte Beispiel könnte sonst dazu Anlaß geben, daß die so verunzierte deutsche Fahne eine gewöhnliche Erscheinung in den Straßen wird." — Buchdruckereibesitzer F. W. Glöß, der bekannte „Bilderbogen-Glöß" verwahrt sich als Landtagswahl-Kandidat jetzt öffentlich dagegen, durch die Herausgabe der „Judenflinten" - Broschüre, die deutsche Wehrmacht herabgewürdigt zu haben und erzählt dabei Nachstehendes: „Der jetzige Reichstagsabgeordnete Baron'v. Langen übernahm die Vorlage, der ersten Exemplare beim damaligen Präsidenten v. Richthofen. Dieser ließ der Veröffentlichung freien Lauf. Es verliefen nun nahezu acht Wochen, ehe dem Inhalte der Schrift amtlich entgegengetreten wurde. Ich wurde persönlich für die „muthige Herausgabe" dieser Schrift in zahlreichen Briefen — namentlich aus konservativen Kreisen — beglückwünscht. Ahlwardt selbst wurde durch Zusendung von neuem Beweismaterial aus militärischen Kreisen unterstützt. Gegen mich als Verleger und Drucker wurde niemals auch nur ein Strafantrag gestellt." Leipzig, 9. Oktober. Wegen Beleidigung des früheren Justizministers Dr. von Schelling, des Direktors der Kolonialabtheilung Dr. Kayser, des Legationöratheü Eichhorn und des Auswärtigen Autteö wurde der bekannte Kaufmann Karl Paasch s. Z. zu 10 Monaten Gefängniß verurtheilt. Die von ihm eingelegte Revision ist verworfen worden. Wie das „Deutsche Volks-Recht" der Mittheilung der Reichsgerichtsentscheidung höhnisch hinzufügt, lebt Herr Paasch augenblicklich im Auslands, ist also in Sicherheit. — Die Nachricht, daß die militärischen Konservenfabriken das Scüächtverfahren eingefühtt haben, hat hier um so größeres Aufsehen erregt, alö Niemand darin ein der Militärverwaltung unmöglich zuzutrauendeö Zugeständniß an die Juden erblicken kann. Wie dies hervorragende Gelehrte längst vorher behauptet haben, wird bei dem Schächten eine vollkommene Blutung unb eine größere Haltbarkeit des Fleisches erzielt. Da dies die erste Vorbedingung für eine gute Fleischversorgung der Truppen ist, so wünschten neuerdings die Militärverwaltungen eine allgemeine Anwendung dieser Schlachtmethode. Wie die „Post" und auch die antisemitische „Tägliche Rundschau" bestätigten, wurde kürzlich einem Kasseler Metzgermeister bei der Nebertragung von Militärlieserungen ausdrücklich die Bedingung gestellt, daß die zur