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Im deutschen Reich · 1895-10-01 · Heft 4 (Oktober 1895) · p. 173

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 4 (Oktober 1895)
Article
Einforderung von Geburtsscheinen und Naturalisations-Urkunden
Date
1895-10-01
Page
173 (sequence 1)
Language
German
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173 Eiuforderimg in Gebmtssrhrmea ni Naturilisations-Urkim-eu. Marggrabowa erhalten wir die Mittheilung, daß seit EW» einiger Zeit von den Ortsbehörden des dortigen Kreises — anscheinend auf Veranlassung des Landrathsamtes — sämmtliche jüdische Einwohner aufgefordert wurden, ihre Staatsangehörigkeit durch Geburtsscheine oder Naturalisations-Urkunden, sowie den Geburtsort der Väter und Großväter nachzuweisen. Daß auch alle nicht-jüdischen Einwohner des Kreises solche Aufforderungen erhalten haben, ist uns nicht bekannt. Die Nichtigkeit. dieser Mittheilung vorausgesetzt, dürfte es sich um Ermittelungen handeln, die für eine eventuelle Ausweisung nicht-deutscher Juden die erforderlichen Unterlagen schaffen sollen. Zu einer solchen Ermittelung beizutragen, kann indeß von den deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens nicht verlangt werden, und es besteht überhaupt kein Mittel für die Ortsbehörden, die jüdischen Bürger zu Mittheilungen der verlangten Art zu nöthigen. Die Zumuthung sollte aber auch zurückgewiesen werden; denn in der That würde durch die vollständige Beibringung der verlangten Urkunden das Material für eventuelle Ausweisungen fremder Juden gesichtet, so daß die jüdischen Mitbürger gewissermaßen zur Denunziation nicht-deutscher Juden zwecks Ermöglichung der Ausweisung der Letzteren Mitwirken sollen! Zudem würde in der ungleichen Behandlung der Staatsbürger verschiedenen Bekenntniffes, wenn sie. wie es nach der uns gewordenen Mittheilung zu sein scheint, erfolgt ist, eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 1869 vorliegen. Es wäre interesiant zu erfahren, ob die fragliche Anordnung nur eine vereinzelte Frucht antisemitischer Hetzerei ist, oder etwa analoge Fälle anderwärts vorgekommen sind. Uns sind weitere Fälle bisher nicht gemeldet.

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