Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 3 (September 1895)
- Article
- Soest
- Date
- 1895-09-01
- Page
- 138 (sequence 1)
- Language
- German
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138 3m deutschen Reich. X Soest, 26. August, lieber eine hier am Sonnabend Abend stattgehabte Versammlung des deutsch-sozialen Reform-Vereins berichtet der „Soester Anzeiger": „Nachdem Landmesser v. Berkefeld die Versammlung eröffnet hatte, ergriff der Reichslagsabgeordnete Liebermann von Sonnenberg das Wort. Unter Zugrundelegung des Themas „Was lehren uns die letzten Wahlen mit Rücksicht auf Landwirthschaft, Mittelstand und Börse" erging er sich in ermüdenden Auseinandersetzungen über die sieben jüngsten Nachwahlen zum Reichstage. Redner verweilte auch einige Zeit bei unserem Abgeordneten Schulze-Henne. Derselbe habe gegen den Antrag Kanitz gestimmt. Das genüge, um seinen Wählern klar zu machen, daß Wandel geschaffen werden müsse. Dann schwenkte Redner auf den Bund der Landwirthe über, erging sich über beffen Gründung, Thätigkeit und Aussichten. Die Juden wurden in üblicher Weise abgeschlachtet. Kurz: Der Inhalt der Ausführungen war phrasenhaft, strotzte von Lobhudelei gegenüber dem Bunde der Landwirthe, dem lieben Ich und der Resormpartei, so daß dieselben bei Vielen ein unbefriedigtes Gefühl hinterließen. Der Redner wurde vielfach durch Zwischenrufe und Lärmscenen unterbrochen." Der „Anzeiger" giebt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die antisemitische Agitation hier nur eine Spaltung bewirken könnte, von welcher nicht die deutsch-soziale Reformpartei, sondern die Centrumspartei Vortheil haben würde. O Dresden, 24. August. Jeden Unbefangenen mußte es überraschen, kürzlich in dem antisemitischen Dresdener Blatte „Deutsche Wacht" (Nr. 217 vom 7. August d. I.) folgende unanfechtbare Sätze zu finden: „Auch in der engeren Heimath giebt es noch Manches zu bessern; manche Frage ist noch für Sachsen im Sinne eines freien deutschen Bürgerthums zu lösen. Möge das Volk seine Psticht erkennen und frei von aller konservativen, halbamtlichen Bevormundung bei den nächsten Wahlen seine Meinung äußern!" Ein wahrhaft freidenkender Mann wird die Richtigkeit dieser Auslassung anerkennen müssen, aber kaum der Ansicht sein, daß die erst durch die langjährige Begünstigung von konservativer Seite großgezogene deutsch-soziale Reformpartei, welche sich jetzt gegen ihre Nährmutter nichts weniger als dankbar erweist, Beruf und Neigung haben könne, irgend eine sächsische Frage im Sinne „eines freien deutschen Bürgerthums" zu lösen. Ein solches Bürgerthum ist mit antisemitischem Grundsätzen völlig unvereinbar. c? Leipzig, 29. August. Das Reichsgericht hat, in einer am 14. Juni gefällten Entscheidung, den Begriff des Boykotts als unter § 360,11 des Strafgesetzbuchs fallend bezeichnet. Von einem Landgericht waren mehrere Sozialdemokraten, welche in einem Flugblatte einen Vorstandsbeschluß über Boykottirung eines Gasthoses veröffentlicht und