Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 3 (September 1895)
- Article
- Jauer
- Date
- 1895-09-01
- Page
- 136 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316604-2316607--00219-2317540- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
186 Im deutschen Reich. gewiesen, da Schloske in dem „Eingesandt" nicht genannt worden sei. Auf Rekurs Schloske's erkannte aber das Landgericht zu Liegnitz einen beleidigenden Charakter in dem zweiten Theil des Artikels, und wurde das Schöffengericht zu Jauer angewiesen, in die Klage einzutreten. Krause hatte Widerklage wegen eines von Schloske verfaßten Artikels erhoben, in welchem Krause vorgeworfen wurde, daß er es mit der Wahrheit nicht genau nehme, und daß die Wahrheitsliebe der Freisinnigen im Wahlkreise ja genügend bekannt sei. Das Resultat der Verhandlung war, daß Schloske wegen grober Beleidigung zu 20 Mark Strafe und zur Tragung der entsprechenden Gerichtskosten verurtheilt wurde; Krause, als der Verfasser des „Eingesandt", und Redakteur Buresch, als Verbreiter des Artikels, wurden ersterer gleichfalls zu 20 Mark, letzterer zu 10 Mark Strafe verurtheilt. In dem Beschluß des Gerichtshofes wurde ausgeführt, daß Schloske durch die Angaben, daß er die schlechtesten Löhne zahle, daß er seine Mitbürger nichts verdienen lasse, daß auch sein Verwandtenkreis herangezogen werde und daß aus dem Schlußsatz des „Eingesandt" eine Aehnlichkeit zwischen ihm und dem Antisemitenführer Ahlwardt herauszu lesen sei, schwer beleidigt worden sei und deshalb die Bestrafung der Angeklagten Krause und Buresch erfolgen müsse. ö Aschersleben, 15. August. Als Dr. Böckel vor einigen Monaten hier einen Vortrag über die Umsturzvorlage hielt, sagte derselbe, es wäre wünschenswerth, wenn in Offizierskreisen besser auf die Heilighaltung der Ehe gesehen würde, denn es sei eine Schande, wenn Offiziere, um ihren Stammbaum zu vergolden, ein Judenschicksel heiratheten. Der anwesende Polizeiinspektor löste darauf die Versammlung auf und gegen Dr. Böckel ist später vom Staatsanwalt zu Halberstadt Anklage wegen Beleidigung des Offiziersstandes erhoben worden. O Köln,' 15. August. Die hiesige Synagogen-Gemeinde wurde im Vorjahre zur Einkommensteuer herangezogen und' dies ist damit begründet worden, daß nur Kirchen von dieser Steuer befreit seien. Auf Grund des Einspruchs, welcher von dem Vorstandsmitglied, Gerichtsassessor H. Fleck, ausgegangen war, mußte der Erlaß der Steuer verfügt werden. X München-Gladbach, 15. August. Die der „Gladbacher Volkszeitung" berichtete Thatsache, daß ein in der Lindenstraße der Landgemeinde München-Gladbach wohnender angeblicher „jüdischer Metzger" theilweise verdorbenes Fleisch zu „warmen Würstchen" verarbeitete, welche von der Polizei beschlagnahmt werden mußten, hat nirgends größere Entrüstung als unter den hiesigen wirklichen jüdischen Metzgern hervorgerusen, welchen der Betreffende, der gar kein regelrechtes Metzgergeschäft treibt, schon früher viel Unannehmlichkeiten verursacht hat. Daß das Centrumsblatt