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Im deutschen Reich · 1895-08-01 · Heft 2 (August 1895) · p. 94

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 2 (August 1895)
Article
Graz
Date
1895-08-01
Page
94 (sequence 2)
Language
German
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94 3m deutschen Reich. Ein Fürst so edel als mächtig und stark Sprach jüngsthin in der grünen Mark: „Laßt Euch zu Bösem nicht verleiten. Lenkt ein, lenkt ein zu guten Zeiten l* Das Kaiserwort gleicht erfrischendem Thau Auf dürrer, verschmachtender, welkender Au; Es zerstöret wie läuternder Blitzesstrahl Die finsteren Wolken ohne Zahl, Es wirkt wie erlösendes Priesterwort, Es treibet die bösen Geister fort. Mein Herr und mein Kaiser, Du schützest das Recht! Gott segne Dich, Hoher! und Dein edel Geschlecht! S. K. V. v. G. Mcherschau. vr. jur. Maximilian Parrnod, „Antisemitismus und Strafrechtspflege" (2. Auflage, Berlin, Verlag von Siegfried Cronbach, Preis 1,50 Mk.). Diese auf streng wissenschaftlicher Grundlage beruhende Schrift vertritt keinen Parteistandpunkt, sondern zeigt in juristisch-technischer Weise, wie berechtigt der Kampf um's Recht ist, welchen die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens zu führen haben. Der Verfasser sucht den Beweis zu erbringen, das; trotz der größten Gewissenhaftigkeit der betheiligten Organe die Rechtsprechung sich aus einer Änie bewegt, welche nothwendig in einern strafrechtlichen Privileg zu Gunsten gewisser Parteien enden muß. Er erstrebt den Nachweis der rechtsirrthümlichen Grundlagen der Judikatur offenbar deshalb, weil er es mit den bestehenden Gesetzen unvereinbar erachtet, daß eine Klasse deutscher Staatsbürger tagtäglich den Verhetzungen gewissenloser Agitatoren preisgegeben ist, und daß eine staatlich anerkannte Religionsgesellschaft in und mit ihren Einrichtungen und Gebräuchen straflos gelästert und beschimpft wird. Im Interesse des CentralBereinS deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wünschen wir, daß die 2. Auflage des „Parmod" recht rasch vergriffen und der rechtsgelehrte Autor zu einer 3. Auflage veranlaßt werde, weil man von ihm erwarten darf, daß er dann als Ergänzung seiner werthvollen Arbeit die beiden reichsgerichtlichen Entscheidungen im Falle Rethwisch und im Falle v. Mosch, sowie alle Folgen der mißverstandenen Auffassung der ersteren Entscheidung freimüthig, aber ohne Boreingenvmmenheit kritisch beleuchten wird.

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