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Im deutschen Reich · 1895-08-01 · Heft 2 (August 1895) · p. 91

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 2 (August 1895)
Article
Oels
Date
1895-08-01
Page
91 (sequence 2)
Language
German
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Uorrefpondeuzeu. 91 eingebrachten Antrag gegen das Schächten hinwies, irgend einer Widerlegung gewürdigt worden wäre, wurde beschlossen, den Antrag Jauer als erledigt zu betrachten. cP Duisdorf, 25. Juni. Als „besondere Mittheilung" von Duisdorf bei Bonn brachte am 5. Juni die „Staatsbürger -Ztg." die Behauptung, der dem hiesigen Kriegerverein als Mitglied angehörende Herr David Israel habe unbefugt und „unter Fälschung der Unterschrift des Vorstandes des genannten Vereins" eine Anzeige erlassen, in welcher der Vorstand vor dem Besuche einer antisemitischen Versammlung warnte. In der hier am 9. Juni stattgehabten Generalversammlung des Kriegervereins hat inzwischen der 1. Vorsitzende des Vereins erklärt, er sei mit der, nicht von dem Kameraden Israel, sondern von dem 2. Vcreinsvorsitzenden verfaßten öffentlichen Warnung vollständig einverstanden gewesen. Der Antrag des antisemitischen Schriftführers des Vereins auf Ausschließung des jüdischen Kameraden war damit hinfällig geworden; der Antrag wurde von dem Vorsitzenden, im Einverständnis; mit der Mehrheit der Versammlung, als eine völlig unberechtigte Beleidigung des Kameraden Israel bezeichnet. / Münster, 22. Juni. Die Mittheilung, daß in A g r a m im Einverständnis; mit der bischöflichen Oberbehörde der jüdische Arzt, Dr. Adolph Schwarz, zum Primarius der chirurgischen Abtheilung im Spital der Barmherzigen Brüder ernannt worden ist, hat hier aus besonderen Gründen interessirt. In einem benachbarten Städtchen besteht ein von mehreren privaten Wohlthätern begründetes Spital, in welchem Kranke ohne Unterschied des Glaubens ausgenommen werden. Der in dem Städtchen ansässige jüdische Arzt durfte längere Zeit unbehelligt Patienten in dieses Spital schicken, bis sich ein christlicher Arzt in demselben Ort niederließ, von dem sich jetzt Kranke, welche einer Spitalbehandlung bedürfen, behandeln lassen müssen, weil der das Krankenhaus verwaltende katholische Kaplan ihnen anderen Falles, selbst bei Bezahlung, die Aufnahme verweigert. In den Statuten der milden Stiftung ist nicht vermerkt, daß der Arzt Katholik sein müsse. Vielleicht sieht sich das Kuratorium in dem westfälischen Städtchen durch das Beispiel der duldsameren bischöflichen Oberbehörde in Agram veranlaßt, den Spitalverwalter von Unduldsamkeit zurückzuhalten. a Straßburg i. (?♦, 20. Juni. Antisemitische Blätter werfen neuerdings wieder der hiesigen städtischen Verwaltung vor, dem Judenthum Vorschub zu leisten, weil „der jüdischen Gemeinde zum Neubau einer Synagoge nicht nur ein Bauplatz im Werthe von 300 000 Mk., sondern auch ein Baarzuschuß von 200 000 Mk. geschenkt worden sin." Tatsächlich haben bereits vor 2 Jahren Stadtverwaltung und Gemeinderath in Straßburg der hiesigen Kultusgemeinde einen Platz im Mittel- 7

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