Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd. 6 H. (1809)
- Article
- Aus dem Hessendarmstädtischen [Nachricht]
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 421 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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- IV.. Nachrichten aus verschiedenen Landern. Aus dem H essend arm städtischen. 23on Darmstadt aus ist unlängst eine Verfügung erlassen' worden, welcher zufolge, -die sammtlichm Israeliten in diesem Lande, Familien - Namen annehmcn müssen. Man halt diesen Befehl als einen Vorborcn von noch günstigern Verordnungen in Hinsicht der Israeliten, die man mit Recht von dem menschenfreundlichen Eroßherzoge erwarten kann. Echo» vor mchrern Jahren, bei der Gelegenheit der Aufhebung des Lcibzolls, äußerten Se. Hoheit mündlich, daß die Israeliten in Ihrem Lande die Erlaubniß haben sollen, Güter zu kaufen und. ihren Erhnen Handwerke erlernen zu lassen u. s. w. Außer der Abschaffung der Cchutzgelder und einer desfallsigm Publikation würde cs daher nichts bedürfen, um dm Israeliten die bürgerlichen Rechte völlig zu erthcilen, indem sie ohnedieß glücklich unter der Regierung eines weisen Fürsten leben, welchen sic in jeder Lage lieben und verehren. Aus $ .0 l l a « d. Die literarische 'Gesellschaft: zum Nutzen » n d jur Bildung (l'ot nut en Bcschavitig) in Amster-