Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd. 5 H. (1809)
- Article
- Sachsen [Nachricht]
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 327 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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auiichmcst, vor solche große .^dhii-a (Uebcrtrekung), mir auch keine MecliilJa. Vecapora ain Jom’KTppHF’(feilt? Versöhnung noch Vergebung am Dcrsohnungstagc) oder zu anderer Zeit» weder durch das Lol Nidre Gebet, noch auf andere Weife, wiedcrfahren lastest: wich nicht thcil« haftig werden läßest alles des Guten, welches du denen, die dein Gesetz und Gebote halten, verheißen hast, svn» dern dagegen über mich fcfjicteft, alle Maccos (Plagen) u«d Kc-lolos (Flüche), welche du auf alle Itesolroim (Gottlose) vormals gelegct hast und kommen lassen, auch noch itzo legst und kommen laßt. Ich müsse ausgerottet werden aus meinem Volke und keinen ci-vlecL(Theil) ha» ben am Meschiach (Mcßias) und am Ölern chabbo (künftigen Leben) Omen Veomeat Preußen. Der!in. Hier, so wie in den sämmtlichcn König!. Preußischen Staaten, haben die Israeliten , auf besondern König!. Befehl, vor Kurzem dm Cid als Bürg er geleistet, und viele derselben sind, der neuen Städte^ Ordnung zufolge, zu Mitgliedern der Magistrate u. f. w. erwählt worden. Man host, daß nun auch den Israeliten die Rechte der Bürger werden ertheilt werden. Bei gerichtlichen Ausfertigungen an Inden gerichtet, Heißt es setzt immer, statt: „An dmSchutzjudm u. s. w.r An dcy Bürger «. s.w. . . Königsberg. Die Komitee her Hiesigen jungen Israeliten, deren Verein dahin gerichtet ist, durch Wohh, Aar