Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd. 2 H. (1809)
- Article
- Holland [Nachricht]
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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der Vater, ist Mitglied der Kommission zur Entwcrftmg des Handelsgesetzbuches, und Hr. A sse r, der Cohn, Divisionschef des Israelitischen Kultus im Ministerium geworden. Andere aufgcllärtc uiw rechtschaffene Juden sind zu größcrn oder kleinern Sraatsamtern erhoben, und am 2;. Der. v. I. sind die Mitglieder des Israelitischen Con« sistoriums von dem Cult-Minister installlrt worden. Frankfurt am Main. Hier ist neuerdings felgende Verordnung erschienen: Bereits unterm;ten August dieses Jahres ist auf Emijimiissiiiii unseres gnädigsten Herrn höchsten Befehl jedermann bekannt gemacht worden, daß kern neuer Micth- Contract zwischen hiesigen Bürgern und Einwohnern und hiesigen Etattigkcits - und Schutzjuden geschlossen, noch ein bestehender proloiigirt werden solle, ohne vorhcro die Anzeige davon bei allhiesigcm Senat gemacht und die höchste Genehmigung dazu erhalten zu haben. Nachdem nun sothanes Verbot der eigenmächtigen Prolongation mit dem Anhang zu erneuern verordnet worden, — daß auch diejenigen, welchen zu einer Micthe außer dem Juden-Ouarlicr unter den dermaligen Umstanden, wo man mit dessen Herstellung beschäftiget ist, eine Dispensation erthcilct worden, wenn sie sich unterstehen sollten, zu Eludirung des Gesetzes, in ihren ringcgangenen Contracten sich, wie schon geschehen, zu einer längeren Dauer derselben» als längstens bis den rtcn July rgro, bis wohin ein großer Theil neuer Hauser und Wohmm-