Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1808)
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 428 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Zufolge einer zu Königsberg in Preußen unterm 19. Nos. d. I. erschienenen allerhöchsten neuen Etadteordnung in der preußischen Monarchie, kann künftig die Religion zwar Niemand von dun Bürgerrechte ausschließen; jedoch können die Juden nur unter den festgesetzten Bedingungen das Bürgerrecht erlangen. In Ansehung des Besitzes ir« gcnd eines Grundstückes, so wie wegen des Erwerbs der Juden bleibt cs noch bei den zeithcrigcu Verordnungen und Ortsciimcktungen u. s. w. Frankfurt am Main. Als Fortsetzung der in den letztem Heften dieser Zeitschrift mitgcthcilten Nachrich« reu ans Frankfurt mögen folgende in der hiesigen Zeitung niirgetheilte Bekanntinachungen in diesen Blattern einen Platz emnrhmcn: Ce. Hoheit der durchs Fürst - Primas haken zu verordnen gnädigst geruhet, daß das zu einem Thcile dcs JudengUartiers bestimmte Kompostcll und vormalige Domi« nikancr Kloster mittelst Aktien nicht als ein StaakSaNlehen, sondern als ein auf die Gebäude selbst gesichertes Unter« nehmen cmgmu,fcf und jfbtm Clfticnnr m oen ersten z Jahre» 5, und in den folgenden 6 p>. C. von seinem Ka- . pikal zugestanden werden sollen. Es wird daher dieses Vorhaben jenen» welche daran Fhcil nehmen wollen, zu dem Ende bekannt gemacht, damit sie bei dem Unterzeichneten, aks hicrzn gnädigst ernannten fütsik. Cömmissari», den höchsten Orts genehmigten Plan abvtrlängrn, wie auch weitere, wünschende Erläuternng darüber cinholen können. Guiolett» Fürst!. Primat. Äircktorialrath.