Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1808)
- Article
- Aus Baiern [Nachricht]
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 192 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Vor einig:» Jahren fiel es nun einigen sich klügcr dünkeiidcn jlliigc» Israeliten ein, sich über diese Sitte ihrer Darcr hinwegzusctzen: der Rabbiner bedroht« diese indccente Erscheinung niit einer Strafe von 2 Rthlrn.; allein erste« ließen sich dadurch nicht abhaltcn. Noch weiter gingen dieselben in dem Laufe dieses Iahji res. Zum Hohn: der mosaischen Gesetze ließen sie sich an - halben Feiertage» raschen, und gingen so aussiaffirt, ganz | dreist in die Synagoge: der Rabbiner hierüber betroffen, und [1 besorgt für das weitere Vorschrciten dieser Ausgezeichneten kim Wege des Frevels, versagte ihnen den gewöhnlichen Segen, o’ | Hierüber aufgebracht, wendeten sich 4 dieser jungen ij Herren (denn so hoch belief sich deren ganze Zahl) mit ei- -t\ ncr Beschwerde an die König!. Landesdirekrion; diese wurde , dein Rabbiner zum Berichte mitgcthcilt; und darauf an .j die königliche Cradtpolizeidircktion die Verfügung erlassen: ij „Die Polizcidircktion habe so wenig zu gestatten, daß der „Obcrrabbincr sich mehr als seine Religionssatzungen „ihm cinräumk», anmaße; aber auch eben so wenig „zuzugcbeu, daß die Synagoge in ihren vonderMchr- „heit anerkannten und herkömmlichen Gebrauchen ge- „stört und die Achtung, welche jeder gottesdienstlichen „Versammlung auch rücksichtlich ihres eingcführtcn „Ritus in allcir Beziehungen gebührt, nicht durch ein« . „zclne Individuen beeinträchtiget werde, denen es, ,,wmn sie disscnkirc.' wollten, unbenommen sey, sich „davon auszuschiießcn, die ungestraft es jedoch nicht „versuchen durften, den von der Kirchcngescllschast ij I I §’