Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1808-01-01 · 1 Bd. 3 H. (1808) · p. Seite 192

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Zweiter Jahrgang 1808-1809
Issue
1 Bd. 3 H. (1808)
Article
Aus Baiern [Nachricht]
Date
1808-01-01
Page
Seite 192 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2304627-2304649-2304650-10857065--01434-2315722
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Vor einig:» Jahren fiel es nun einigen sich klügcr dünkeiidcn jlliigc» Israeliten ein, sich über diese Sitte ihrer Darcr hinwegzusctzen: der Rabbiner bedroht« diese indccente Erscheinung niit einer Strafe von 2 Rthlrn.; allein erste« ließen sich dadurch nicht abhaltcn. Noch weiter gingen dieselben in dem Laufe dieses Iahji res. Zum Hohn: der mosaischen Gesetze ließen sie sich an - halben Feiertage» raschen, und gingen so aussiaffirt, ganz | dreist in die Synagoge: der Rabbiner hierüber betroffen, und [1 besorgt für das weitere Vorschrciten dieser Ausgezeichneten kim Wege des Frevels, versagte ihnen den gewöhnlichen Segen, o’ | Hierüber aufgebracht, wendeten sich 4 dieser jungen ij Herren (denn so hoch belief sich deren ganze Zahl) mit ei- -t\ ncr Beschwerde an die König!. Landesdirekrion; diese wurde , dein Rabbiner zum Berichte mitgcthcilt; und darauf an .j die königliche Cradtpolizeidircktion die Verfügung erlassen: ij „Die Polizcidircktion habe so wenig zu gestatten, daß der „Obcrrabbincr sich mehr als seine Religionssatzungen „ihm cinräumk», anmaße; aber auch eben so wenig „zuzugcbeu, daß die Synagoge in ihren vonderMchr- „heit anerkannten und herkömmlichen Gebrauchen ge- „stört und die Achtung, welche jeder gottesdienstlichen „Versammlung auch rücksichtlich ihres eingcführtcn „Ritus in allcir Beziehungen gebührt, nicht durch ein« . „zclne Individuen beeinträchtiget werde, denen es, ,,wmn sie disscnkirc.' wollten, unbenommen sey, sich „davon auszuschiießcn, die ungestraft es jedoch nicht „versuchen durften, den von der Kirchcngescllschast ij I I §’

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.