Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1808)
- Article
- Aus dem Bergischen [Nachricht]
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 172 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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17» polcon in Besitz nahm, erschien zu Düsseldorf von hx . Herrn Provinzialrach an den Herrn Ctadrdircktcur, Fr: Herr» von Pfeil, folgende Verordnung, welche um:- den Juden allgemeine Freude erregte. „Da die jüdischen Untcrthancn im Großhcrzogthmrallen Pfiichtcn und öffentlichen Abgaben unterworfen fin', und die Absicht Sr. K. K. Hoheit ist, die Juden in c;: nämlichen Rechte und Freiheiten zu setzen» deren die übr. gen Bewohner des Großhcrzogthums geniesten, so ist vc:, Cr. E^ccllcnz dem Herrn Minister die Verfügung getrost." werden, daß von nun an alle bisher von den Juden <r die Domaincnkasscn entrichteten Abgaben, als: Tribut Echutzgcldcr, Abgabe für Hcirathcn, und alle ander gänzlich cessirt, und von den Domaincn Rentmeistern kriu: Anforderungen an die in ihren Rentei-Distrikten wohnen den jüdischen Familien weder wegen rückstehcndcn noch lau. senden Abgaben gemacht werden sollen" u. s. w. Aüs dem Großherzogthum Baden. Karlsruhe vom 8. August r$os. In der unterm 4. Iuly erschienenen' wichtigen Der. . vrdnung, welche die Erundvcrfassung der verschiedence Stande bestimmt, ist folgender Punkt über die Juden enthalten: „Die Einwohner der jüdischen Nation, heißt es da. selbst, können in keiner Hinsicht mehr unter leibeigene oder