Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1808)
- Article
- Aus Frankfurt am Main [Nachricht]
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 171 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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171 gctt Bürgern und Einwohnern und hiesigen Stattigkcits- Juden geschlossen, noch ein brsichcndcr prolongirr. werden solle, ohne vorhcro die Anzeige davon bei allhiesigem Seuat gemacht, und die höchste Genehmigung dazu erhalte« zu haben, mit dem Anhang, daß diejenigen, welch: sich bcigehc» lassen mögtcn, durch würkliche oder simulirte Contractc dem zuwider zu handeln, außer der Nichtigkeit solcher Contracte auch noch weiter mit verdienter Straffe angesehen werden sollen. Allen hiesigen Burgern und Einwohnern wird dannenhcro diese höchste Willens - Mcynung zur Nachricht und schuldigen Befolgung bekannt gemacht." „Frankfurt den 5. August 18oz." Stadt-Canzley. Aus dem Dergischen. Schon vor langer Zeit geruhten Sc. des Großherzogs von Berg Kaiser!. König!. Hoheit, jctztregicrcndcr Köniz von Neapel, den Unterthancn jüdischen Glaubens die Bürgerrechte zu crthcilen, indem dieselben alle bürgerliche Pflichten erfüllten; allein sowohl die Bekanntmachung die-, scs gnädige» Entschlusses, als besonders die Anwendung derselben unterblieb, wozu anfänglich, wie es heißt, auch mehrere jüdische Gemeiiidcältcstcn» aus übelvcrstandcmm Amtscifer und religiöser Schwärmerei, das ihrige beigeträgen haben sollen. Kur; vorher aber, als der Kaiser!. König!. Staatsrath, Herr Beugnot» das Bergische!and im Namen Sr. Maj. des Kaisers und Königs Na-