Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 6 H. (1807)
- Article
- Über die Verhältnisse, in welchen die Juden in Deutschland ehedem zum deutschen Kaiser standen
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 400 (sequence 14)
- Language
- German
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Hv» - _ die Juden in ihren Ländern keinen nachtheiligen Einfluß haben solle *). Diese Abgabe kommt, auch bisweilen unter dem Namen der Schatzung vor. Dicß erhellet deutlich aus einer Urkunde desKaiscrs Alb recht, vom Jahre 1461, worin es. heißt : „K. Albrccht hat auch die Judcnschaft im Reich nach Nürnberg auf diesen Tag zu kommen beschrieben, d'iesclbigm nach dem Tempel seiner Vorfahren am Reich mit einer Schatzung zu belegen, theils zur königlichen Krönung gm Ache^ theils zu andern des Reichs Geschäften und Nothdnrft zu gebrauchen, deswegen besagt das Kaiserliche Defehlsschreibcn an die Stande des Reichs. Geben zu Wien ao. 1438 am Samstag post ascensionis, domini;Regni anno 1." **) — Unter demselben Namen kommt die Abgabe des dritten Pfennigs in einer Urkunde vom I. 1461 vor, kraft welcher Kaiser Friedrich dem Marggraf Albrecht zu Brandenburg die Judenabgaben im Reich gegen einen gewissen -Abtrag schenket, mit den Worten: „vnd auch solich sch atz «mg mit fambt dem gcwondlichm Gulden Opftrpftnning." ***) - Meh- Siche Horns Geschichte Friedrichs des Streitbaren Seite &61 und de« hinten angehängken Cod. Frider. ,dl. 236. - : ' - ' '•?*) 8. Wenckeri apparntus tt iustrnctusarchivorum, in jiraesidii», p. 337. not. ». . ***) Dreß ist die Urkunde, worauf Markgraf Albrechk die vorhin, Seite 339. angeführte Jnstrukriou hat abfassen lassen. In dieser und der folgende» Urkunde «irddasWort Schatzung und der dritte Pfennig immer promiscue gebraucht. — In der Reichskvnsti- . rutio» vom I. x4»3' Trt. V. stchr; „Jeder Jude soll \: . .• alle