Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 5 H. (1807)
- Article
- Über die Verhältnisse, in welchen die Juden in Deutschland ehedem zum deutschen Kaiser standen
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 299 (sequence 9)
- Language
- German
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-99 Dieser Kaiser Ludewig, der von seinem Rechte ükrr_ das Eigenthum , Hut und Vermögen der Inden ^mn vollständige« Gebrauch gemacht zu^laben scheint, sprach auch zu cbm der Zeit den Markgrafen Rudolph von Ba. den und alle Unterthanen desselbmvon den Juden- Schulden frey. Der Befreiungsbrief liegt im Regierungsarchiv zu Karlsruhe und ist abgedruckt in Schöpflins Geschichte von Baden, 2. Th. S. 4fruf. Aber auch die folgenden - Kaiser-bedimten sich dirks__ Rechts. Kar! der Vierte" befreite am Abend aller Heiligen'(den 31. Oktober) 1347 die beiden Burggrafen Johann und Albrecht zu Nürnberg von allen Judenschuldm und fügt hinzu: „Wir sind vermöge unserer „Königlichen Gewalt und Macht dieß' zu thun berechtigt; „denn alle Juden gehören mit Leib und Gut unseren Fam- „mern zu und sind in unserer Gewalt und Händen; wir „können nach unserer Mächtigkeit damit chun und lassen, „was wir wollen" *). _■. ■ Und nicht nur einzelne fürstliche Personen, fondem ganze Provinzen und Ländererhielten voy dm Kaisern Gnadenbriefe, worin sie von der Bezahlung^ der Judenschuldm rechtskräftig (d. h. vermöge der kaiserlichen Gewalt ) fteigesprochen wurden. Kaiser Wenzel z. B. beftett ganz U s Frau- *) Wanne wir daz von-vnserm KüniglicheHewalt vnd " vnd mit gut. in vnsern kamern gehovr, und in Mstxm,. gewalt '«nahenden fein, da; wir von virftt mechtichalt da mit mn vnd lazzen mügen, Wazwir wellen. /■— Das Original von diesem Gnadenbrief liegt imArchiv zu Dlaffenburg; abgedruckt findet man ihn^in der vorher . «ngeführrm /Schrift' von Spieß,'-. Th- Seite 12« —wfrrnr"——-—.1 "" —■" ' ''