Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 1. Bd 6 H. (12.1806)
- Article
- Einige Ideen über Mosaismus und Judenthum
- Date
- 1806-01-01
- Page
- Seite 468 (sequence 15)
- Language
- German
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bcn müssen, sondern, die eigentlichen religiösen abgerechnet, sind sic wie jedes andere weltliche Gesetz, Len Zeit- und Ortsverhälenissen unterworfen, und verändern sich immer mit denselben. Liber selbst die eigentlichen religioftn Gesetze zwischen Gott und dem Menschen lassen sich füglich in zwei Hauptavthcilungcn bringen: A) Gesetze, dir nur auf dein eigentlichen gelobten Lande haften, מצות התלויות בארץ Lokal - und Teinporal - Gesetze. Gesetze, die als Denkgcsetzc מצות זברון zur Erinnerung an den Geber und Erhalter aller Dinge betrachtet werden, die aber, nach Moses eignen Be» fehlen aufhören, sobald wir nicht mehr in Besitz jenes gelobten Landes sind. B) Unbedingte oder selbstständige Gesetze, הובות הגוף die jeder Israelit, er befinde sich in welchem Lande er wolle, und zu welcher Zeit cs scy, verpflichtet ist, auszuüben. Die ersten verloren sich gleich mit dem Aufhören dcS jüdischen Staats, und selbst da wurden sie nicht genau beobachtet, wie man aus den häufigen Strafpredigten der Propheten wahrnimmt. Desto strenger und vielfältiger wurden die der zweiten Klasse. Jede einsichtsvolle Obrig« feit oder Sanhedrin hatte das Recht, die Cerrmonialgebrauche nach Zeit und Umständen umzuformen*). Solche veränderte oder ncn hinzngekommene Satzungen und Ge« bränche wurden als Z e i t b e d ü r f n i ssr, oder als söge. . nannte •) Rosch Haschana Abschn. a. p. 25. heißt ek r יתבע?* בדורו, כמשה בדורו, ופז' Irrbaal'S Unheil har zu seiner Zeit eben so viel Autoritdt als das Unheil MosiS.