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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft · p. Seite 418

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
Article
Berlin [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 418 (sequence 2)
Language
German
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418 Vorstandes hiesiger israelitischer Gemeinde, eingeweiht. Die von dem wackern Dirigenten der Anstalt, Herrn L a n d s b e r g, gehaltene Festrede verbreitete sich in ansprechenden Worten über manche wichtige Tagesfrage und erweckte in allen Anwesenden die feierlichste Stimmung. (Die sorgsame Leitung, durch den Curator der Stiftung, Herrn I. Philipp und den genannten Herrn Dirigenten wird nun nach Verdienst gelobt). Berl. Atg.) Dem Sir Moses Monte fiore ward aus Damaskus unterm 5. Juni 1842 geschrieben, daß die israelitischen Brüder Harrari ihre Sklaven freigegeben haben, und ihr Möglichstes thun, um die andern Israeliten in Damaskus zu demselben Schritte zu vermögen. Ihre Bemühungen werden wahrscheinlich einen glücklichen Erfolg haben." . (Allg. Th. Ztg.) Im Anzeiger der Deutschen richtet ein „Natur- und Wasserfreund"- an kranke Rathfrager eine Aufsordemng, sich der Wasserheilart zu bedienen und' wundert sich, daß sie noch immer nicht wüßten, „daß die 2000jährige hippocratische Kunstmedicin heut zu Tage gegen die 6000jahrige m o sai s che Naturmedicin aus ihrem Scheintodte nunmehr zu neuem Kraftleben erweckt sei u. s. w." (Sonderbar!) („Schöne Gesinnung der Juden in München.") „Einen eigentümlichen Akt mildthätiger Gesinnung, der auch schon bei der Vermahlung König Ludwig's von Baiern in München von ihr geübt wurde, wiederholte die israelitische Gemeinde bei Gelegenheit.der Vermahlung des Kronprinzen von Baiern, indem sie die Genehmigung nachsuchte, an diesem Feste alle Gefangenen der Stadt, ohne Unterschied der Konfessio n, sowohl Crimi nal-, Civilwie Militairgesangene auszuspeisen, damit auch diese dem festlichen Tag als einen solchen genießen sollen, als Mahnung zum Bessern." (Allg. Th. Ztg. Nr. 266 v. 26. Okt. 1842.)

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