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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft · p. Seite 412

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
Article
Breslau [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 412 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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412 wurde. Bei der allgemeinen Achtung, in welcher der Verstorbene dort gestanden, begleiteten ihn Vornehme und Geringe dort, ihre Liebe durch ihre Begleitung zur Grabesstatte zu bethatigen. Der dortige sehr ehrwürdige evangelische Pastor hielt am Grabe eine Rede, wie vielleicht noch niemals ein Christ am Grabe eines Juden gesprochen hat, Trauer und Schmerz bemächtigte sich eines Jeden, und als der Pastor die Worte sagte: „Wir alle, welche hier an deinem Grade weinen, sind stolz darauf, Dich Bruder und Freund genannt zu haben- und hoffen mit Zuversicht, Dich einst im Himmel an der Seite der'Besten zu sehen u. s. ro.", da erscholl ein Beifallruf von allen christlichen Anwesenden, der wahrlich herzerhebend war. (Bert. Ztg.) Wien, den 20. Januar. In Tachau, einem Städtchen des Pilsner Kreises in Böhmen, kam eine Jüdin in die Wochen, starb aber vor der Entbindung an Krämpfen und wurde nach der Sitte ihres Volks (!) *) schnell begraben. Zufällig wurde später ihr Grab geöffnet, und da man an ihrem Sarge eine auffällige Veränderung bemerkte, so öffnete man auch, diesen und fand, daß die völlige Geburt darin vor sich gegangen. Sie war also nur scbeintodt und verging mit ihrem Kinde in der entsetzlichsten Lage." (Leipz. A» Z.) Der Stistungsrath in Stuttgart macht jetzt lobend bekannt, daß ein dort verstorbener Banquier Hr. S.Benedict (jüdischer Religion) letztwillig 10,000 Gulden vermacht hat, deren Zinsen volljahrlich 20 christliche und 10 jüdische Dürftige erhalten sollen, und daß sein Bruder Herr Moses Benedikt, Banquier alldort, diese Zinsen kürzlich früher als nöthig, zu diesem schönen Zwecke ausgezahlt habe. (Aus der Leipz. Altg. Zeitung.) *) Diese frühere schreckliche Unsitte ist unter den Juden in den meisten Ländern, besonders in Folge obrigkeitlicher Verordnungen, jetzt verschwunden. Gewiß besteht doch auch in den K. K. Staaten ein ähnliches Gesetz über die frühe Beerdigung der Juden, und es ward also hier nicht befolgt. Man sollte doch aber endlich in allen jüdischen Gemeinden streng gegen die frühe Beerdigung zu Werke gehen. D. H.

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